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AG Schorndorf, 21.01.2009 - 2 C 316/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Schorndorf, 21.01.2009 - 2 C 316/08
Der Anspruch des Geschädigten schließt die Kosten des Sachverständigengutachtens ein, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind ( vgl. zuletzt BGH Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06 -, NJW 2007, 1450 m.w.Nw.) Insoweit kommt es grundsätzlich nicht auf das Verhältnis zwischen Geschädigtem und Sachverständigen an, sondern auf die schadensrechtlichen Grundsätze (… BGH a.a.O.).Diesen zufolge kann der Geschädigte auch überhöhte Gutachterkosten ersetzt bekommen.Die vom Kläger verwendete Pauschalberechnung anhand der Schadenshöhe ist zulässig ( BGH Urt. v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06 - NJW 2007, 1450 m.w.Nw. ).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Schorndorf, 21.01.2009 - 2 C 316/08
( BGH Urt. v. 4.4.2006 - X ZR 80/05 - NJW-RR 2007, 56).Die Honorartabellen des BVSK stehen einer üblichen Vergütung nicht schon deshalb entgegen, weil die Verbandsmitglieder bei der Durchführung der Befragung unterschiedliche Beträge angegeben haben ( vgl. BGH NJW-RR 2007, 56 ). Aus ihnen ergibt sich indes auch keine übliche Vergütung, die zugrunde gelegt werden kann.
- BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98
Begriff der üblichen Vergütung
Auszug aus AG Schorndorf, 21.01.2009 - 2 C 316/08
Üblich ist dabei diejenige Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses für vergleichbare Leistungen am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt ( vgl. BGH NJW 2001, 151 ).Hierfür muss nicht ein fester Satz oder gar Betrag verlangt werden, sondern es genügt, dass Sätze innerhalb einer bestimmmten Bandbreite verlangt werden. - OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung
Auszug aus AG Schorndorf, 21.01.2009 - 2 C 316/08
Wenn der Geschädigte einen möglicherweise überhöhten Anspruch gegenüber dem Schädiger durchsetzt, ist er verpflichtet gem. § 255 BGB etwaige Rückgriffsansprüche gegen den Sachverständigen an den Schädiger abzutreten ( vgl. OLG Nürnberg Urt. v. 3.7.2002 - 4 U 1001/02 -).