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   AG Schwäbisch Gmünd, 16.04.2009 - 2 C 273/07   

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https://dejure.org/2009,37362
AG Schwäbisch Gmünd, 16.04.2009 - 2 C 273/07 (https://dejure.org/2009,37362)
AG Schwäbisch Gmünd, Entscheidung vom 16.04.2009 - 2 C 273/07 (https://dejure.org/2009,37362)
AG Schwäbisch Gmünd, Entscheidung vom 16. April 2009 - 2 C 273/07 (https://dejure.org/2009,37362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Unfallersatztarif

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Schwäbisch Gmünd, 16.04.2009 - 2 C 273/07
    Vielmehr hat nach den allgemeinen Grundsätzen der Schädiger darzulegen und zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günsti­gerer Tarif ohne weiteres zugänglich war (BGH, Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 234/07 , NJW 2008, 2910 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klar gestellt, dass sich die Heranziehung dieser Mietpreisspiegel zur Ermittlung des erforderlichen Miet­wagenpreises jedenfalls im Rahmen des dem Tatrichter eingeräumten Ermes­sens nach § 287 ZPO hält (vergl. etwa BGH NJW 2008, 2910 - siehe oben).

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Schwäbisch Gmünd, 16.04.2009 - 2 C 273/07
    Ihr ist es nämlich nicht verwehrt, sich bezüglich der Forderungs­beitreibung ihres Sicherungsrechts zu bedienen, um eine solvente Schuldnerin zu haben (vergl. dazu und zu dem gesamten Komplex den vergleichbaren Fall, entschieden vom BGH , NJW 2006, 1726 ff).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Schwäbisch Gmünd, 16.04.2009 - 2 C 273/07
    Der Geschädigte kann nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derje­nigen Mietwagen verlangen, die ein verständiger wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten durfte ( BGH NJW 2006, 1506).
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