Rechtsprechung
AG Schwäbisch Gmünd, 27.01.2011 - 1 C 1271/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,85338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Zur Erforderlichkeit und zur Höhe der Rechtsanwaltskosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus AG Schwäbisch Gmünd, 27.01.2011 - 1 C 1271/10
Dieser Grundsatz bedeutet, dass in einfach gelagerten Fällen, bei denen die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe klar ist, so dass aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, es in der Regel nicht erforderlich sein wird, für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherung einen Rechtsanwalt heranzuziehen (vgl. BGH NJW 95, 446).