Rechtsprechung
AG Schwabach, 26.01.2015 - 5 C 864/14 |
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 26.01.2015 - 5 C 864/14
- LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2015 - 7 S 1731/15
- LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2015 - 7 S 1731/15
Wird zitiert von ... (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2015 - 7 S 1731/15
Rückgriff auf den gemeindlichen Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen …
5 C 864/14 AG Schwabach.Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwabach vom 26.01.2015, Aktenzeichen 5 C 864/14, wird zurückgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwabach vom 26.01.2015, Aktenzeichen 5 C 864/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2015 - 7 S 1731/15
Zustimmung zur Mieterhöhung
5 C 864/14 AG Schwabach.Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwabach vom 26.01.2015, Az. 5 C 864/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.