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   AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19   

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AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19 (https://dejure.org/2019,51252)
AG Schwandorf, Entscheidung vom 18.12.2019 - 2 C 64/19 (https://dejure.org/2019,51252)
AG Schwandorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 2 C 64/19 (https://dejure.org/2019,51252)
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  • IWW

    Unfallregulierung

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Bei der Beurteilung der Frage, ob sich die vom Geschädigten getätigten Aufwendungen in diesem Rahmen gehalten haben, ist jedoch auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, BGH, NJW 1974, 34, 35; 1992, 302, 303; 2014, 1947 Rdnr. 7; 2015, 1298 Rdnr. 14).

    Die insoweit vom BGH für Sachverständigenkosten entwickelte Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, NJW 2014, 1947 Rdnr. 8; NJW 2014, 3151 Rdnr. 16; 2016, 3092 Rdnr. 12) ist nicht auf die konkrete Abrechnung der Reparaturkosten nach tatsächlich durchgeführter Reparatur auf Basis eines zuvor erholten Schadensgutachtens - wie im vorliegenden Fall - übertragbar.

    Im Falle der Sachverständigenkosten bildet die Übereinstimmung der vom Geschädigten bezahlten Rechnung mit der ihr zugrundeliegenden Preisvereinbarung in diesem Sinne ein Indiz für die Erforderlichkeit des aufgewendeten Betrages, da sich in ihr die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten unmittelbar niederschlagen (BGH, NJW 2014, 1947 Rdnr. 8).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Dieser wird hierdurch auch nicht unbillig belastet, da er sich etwaige Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt abtreten lassen und sich in der Folge wegen der Reparaturrechnung selbst mit der Werkstatt auseinandersetzen kann (vgl. BGH, NJW 1975, 160, 161; OLG Nürnberg, Hinweis vom 14.12.2016, Az. 12 U 166/16).

    Gleichzeitig wird der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nicht unbillig belastet, da dieser nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (so bereits BGH, NJW 1975, 160, 161 f).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Bei der Beurteilung der Frage, ob sich die vom Geschädigten getätigten Aufwendungen in diesem Rahmen gehalten haben, ist jedoch auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, BGH, NJW 1974, 34, 35; 1992, 302, 303; 2014, 1947 Rdnr. 7; 2015, 1298 Rdnr. 14).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Die insoweit vom BGH für Sachverständigenkosten entwickelte Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, NJW 2014, 1947 Rdnr. 8; NJW 2014, 3151 Rdnr. 16; 2016, 3092 Rdnr. 12) ist nicht auf die konkrete Abrechnung der Reparaturkosten nach tatsächlich durchgeführter Reparatur auf Basis eines zuvor erholten Schadensgutachtens - wie im vorliegenden Fall - übertragbar.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 140/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Linksabbiegevorgang abbrechenden,

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    In rechtlicher Hinsicht sind Kosten, die für die Fahrzeugverbringung in eine unternehmenseigene Lackiererei anfallen, jedenfalls dann zu ersetzen, wenn die Fachwerkstätte in der Niederlassung am Wohnsitz des Klägers nicht über eine eigene Lackiererei verfügt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2010, AZ I-1 U 140/09 Rdnr. 42, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Bei der Beurteilung der Frage, ob sich die vom Geschädigten getätigten Aufwendungen in diesem Rahmen gehalten haben, ist jedoch auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, BGH, NJW 1974, 34, 35; 1992, 302, 303; 2014, 1947 Rdnr. 7; 2015, 1298 Rdnr. 14).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Bei der Beurteilung der Frage, ob sich die vom Geschädigten getätigten Aufwendungen in diesem Rahmen gehalten haben, ist jedoch auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, BGH, NJW 1974, 34, 35; 1992, 302, 303; 2014, 1947 Rdnr. 7; 2015, 1298 Rdnr. 14).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Die insoweit vom BGH für Sachverständigenkosten entwickelte Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, NJW 2014, 1947 Rdnr. 8; NJW 2014, 3151 Rdnr. 16; 2016, 3092 Rdnr. 12) ist nicht auf die konkrete Abrechnung der Reparaturkosten nach tatsächlich durchgeführter Reparatur auf Basis eines zuvor erholten Schadensgutachtens - wie im vorliegenden Fall - übertragbar.
  • OLG Nürnberg, 14.12.2016 - 12 U 166/16
    Auszug aus AG Schwandorf, 18.12.2019 - 2 C 64/19
    Dieser wird hierdurch auch nicht unbillig belastet, da er sich etwaige Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt abtreten lassen und sich in der Folge wegen der Reparaturrechnung selbst mit der Werkstatt auseinandersetzen kann (vgl. BGH, NJW 1975, 160, 161; OLG Nürnberg, Hinweis vom 14.12.2016, Az. 12 U 166/16).
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