Rechtsprechung
AG Schweinfurt, 07.06.2021 - 3 C 1314/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Verkehrsunfall, Großbritannien, anwendbares Recht, Haftung, Schadensregulierung
- BAYERN | RECHT
Rom-II-VO Art. 4; VVG § 115
Wohnsitzgerichtsstand bei ausländischem Verkehrsunfall; Gutachterkosten nach englischem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Regulierung eines Verkehrsunfall in Großbritannien - Anwendbares Recht, Haftung, Schadenshöhe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen …
Auszug aus AG Schweinfurt, 07.06.2021 - 3 C 1314/19
Der Geschädigte kann bei einem Verkehrsunfall im Ausland an seinem Wohnsitzgericht eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer der Gegenseite erheben, da eine Direktklage gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG im deutschen Recht zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines europäischen Mitgliedsstaates ansässig war, BGH NJW 2008, 2343 (VI ZR 200/05), EuGH VersR 2008, 111 (C.463/06, FBTO Schadeverzekeringen NV ./. Odenbreit). - EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES …
Auszug aus AG Schweinfurt, 07.06.2021 - 3 C 1314/19
Der Geschädigte kann bei einem Verkehrsunfall im Ausland an seinem Wohnsitzgericht eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer der Gegenseite erheben, da eine Direktklage gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG im deutschen Recht zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines europäischen Mitgliedsstaates ansässig war, BGH NJW 2008, 2343 (VI ZR 200/05), EuGH VersR 2008, 111 (C.463/06, FBTO Schadeverzekeringen NV ./. Odenbreit).