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   AG Schweinfurt, 20.01.2021 - 1 C 905/20   

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AG Schweinfurt, 20.01.2021 - 1 C 905/20 (https://dejure.org/2021,2197)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 20.01.2021 - 1 C 905/20 (https://dejure.org/2021,2197)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 1 C 905/20 (https://dejure.org/2021,2197)
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  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Schweinfurt, 20.01.2021 - 1 C 905/20
    Gem. & 250 S. 2 BGB wandelt sich dieser Freistellungsanspruch bei einer - wie hier - ernsthaften endgültigen Leistungsverweigerung in einen Zahlungsanspruch (BGH NJW 2004, 1868), sodass der Kläger direkt Zahlung an sich selbst fordern kann.
  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus AG Schweinfurt, 20.01.2021 - 1 C 905/20
    Diese schlagen sich regelmäßig im tatsächlich aufgewendeten Betrag nieder (BGH NJW 2019, 430 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus AG Schweinfurt, 20.01.2021 - 1 C 905/20
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 17.12.2019, VI ZR 315/18 = NJW 2020, 1001 m.w.N.) bildet der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung für Gutachterkosten und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrags iSv § 249 Il 1 BGB für die Höhe der Gutachterkosten.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Schweinfurt, 20.01.2021 - 1 C 905/20
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (st. Rspr., etwa BGH NJW 2014, 3151 [3152] m.w.N.).
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