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   AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/02   

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AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/02 (https://dejure.org/2007,60746)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 25.10.2007 - 2 C 824/02 (https://dejure.org/2007,60746)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 2 C 824/02 (https://dejure.org/2007,60746)
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  • AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07
    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/02
    Aratsgericht Schweinfurt 2 C 824/07 Ausfertigung.
  • LG Schweinfurt, 15.06.2007 - 35 S 9/07
    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/02
    Tabelle Sanden/Da nner/Küppersbusch, sondern anhand des Schwacke-Mieipraisspiegels zu schät- " zen, wobei im Hinblick auf die Besonderheiten der Unfailsituation (scfortige Verfügbarkeit der Fahrzeuge, keine Vorreservi erung, Vorfinanzierung und Absicherung durch Kreditkarte etc.) ein pauschaler Aufschlag von 20% auf den Normaltarif vorzunehmen ist (35 S 9/07).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/02
    - Die Mietwagenkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung des BGH zum Herstellungsaufwand für das beschädigte Fahrzeug, den der Schuldner gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NW 85, 793, BGH VersR 85, 1090).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/02
    Soweit der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gehalten, im Rafimen der Zumutbarkeit den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH VersR 85, 1092).
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