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AG Schweinfurt, 28.04.2009 - 43 C 69/09 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
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- BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Schweinfurt, 28.04.2009 - 43 C 69/09
Dabei ist jedoch nicht erforderlich, dass die Kalkulation des konkreten Unternehmens in jedem Einzelfall und gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nachvollzogen wird; vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob bei Vermittlung an Unfallgeschädigte bei Unternehmen dieser Art aus betriebswirtschaftlicher Sicht allgemein ein Aufschlag gerechtfertigt ist, der auch als pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt, wobei auch die Höhe des Normaltarifs im Rahmen des § 287 ZPO geschätzt werden kann (BGH-Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 105/06 ).(BGH-Urteil vom 09.05.2008, VI ZR 117/05 ; BGH-Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 105/06 ; BGH-Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08 ).
- BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Schweinfurt, 28.04.2009 - 43 C 69/09
(BGH-Urteil vom 09.05.2008, VI ZR 117/05 ; BGH-Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 105/06 ; BGH-Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08 ). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Schweinfurt, 28.04.2009 - 43 C 69/09
(BGH-Urteil vom 09.05.2008, VI ZR 117/05 ; BGH-Urteil vom 13.02.2007, VI ZR 105/06 ; BGH-Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08 ). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Schweinfurt, 28.04.2009 - 43 C 69/09
Mietet daher der Geschädigte ein Kraftfahrzeug zu einem Tarif an, dass gegenüber den Normaltarifen teurer ist, so verstößt er nur dann nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn die Besonderheit dieses Tarife mit Rücksicht auf die Unfallstation aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist (BGH-Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 161/05 ).