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AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 55/14 |
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Verfahrensgang
- AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 55/14
- AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 551/14
- LG Hagen, 09.02.2017 - 7 S 70/16
Wird zitiert von ...
- LG Hagen, 09.02.2017 - 7 S 70/16
Kein Nutzungsausfallschaden für ein defektes Smartphone
Die Klägerin und Berufungsklägerin beantragt, das am 08.07.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schwelm, Az. 20 C 55/14, dahingehend abzuändern, dass der Beklagte verurteilt wird, über den erstinstanzlich zuerkannten Liefer- und Übereignungsanspruch hinsichtlich des T3 Z2 und die zuerkannten Rechtsanwaltskosten hinaus weitere 568, 00 EUR Nutzungsausfall nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 107, 00 EUR seit dem 26.01.2015 und aus 461, 00 EUR seit dem 29.04.2016 an die Klägerin zu zahlen.