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   AG Schwerin, 02.03.2017 - 50 M 602/17   

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AG Schwerin, 02.03.2017 - 50 M 602/17 (https://dejure.org/2017,15627)
AG Schwerin, Entscheidung vom 02.03.2017 - 50 M 602/17 (https://dejure.org/2017,15627)
AG Schwerin, Entscheidung vom 02. März 2017 - 50 M 602/17 (https://dejure.org/2017,15627)
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  • LG Krefeld, 09.06.2017 - 7 T 85/17

    Erteilung von Drittauskünften aufgrund eines isolierten Antrags des Gläubigers

    Nicht ausreichend ist der Hinweis auf die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis auf Grundlage des Vollstreckungsverfahrens eines Dritten, weil damit die Realisierungsmöglichkeit für die jetzt zu vollstreckende Forderung nicht beurteilt werden kann (vgl. AG Schwerin, Beschluss vom 02.03.2017 - 50 M 602/17, Juris, Rn. 10 m. w. N.; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage 2017, § 802l, Rn. 3).

    Unabhängig davon, dass es sich bei der GVGA um interne Dienstanweisungen handelt, aus denen der Gläubiger keine Rechte herleiten kann, wird die Gläubigerin durch die Vorschrift nicht von dem Erfordernis, glaubhaft zu machen, dass die in der Vermögensauskunft genannten Vermögensgegenstände zur Befriedigung ihrer konkreten Forderung voraussichtlich nicht ausreichen, nicht entbunden (vgl. AG Schwerin, Beschluss vom 02.03.2017 - 50 M 602/17, Juris, Rn. 11 - 13).

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