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   AG Schwerin, 15.12.2015 - 20 F 190/15   

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AG Schwerin, 15.12.2015 - 20 F 190/15 (https://dejure.org/2015,80836)
AG Schwerin, Entscheidung vom 15.12.2015 - 20 F 190/15 (https://dejure.org/2015,80836)
AG Schwerin, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 20 F 190/15 (https://dejure.org/2015,80836)
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  • OLG Rostock, 06.12.2016 - 10 UF 16/16

    Kindesunterhalt: Mangelfallberechnung im Fall nicht verfahrensbeteiligter

    unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichtes Schwerin vom 15.12.2015 (20 F 190/15) den Antragsgegner zu verpflichten, an die Antragstellerin rückständigen Kindesunterhalt für L. F. für den Zeitraum Februar 2015 bis einschließlich März 2016 in Höhe von 4.188,00 Euro und für P. L. in Höhe von 3.482,00 Euro sowie mit Wirkung ab April 2016 jeweils monatlich im Voraus für L. F. monatlichen Unterhalt in Höhe von 309, 00 Euro und für P. L. in Höhe von 257, 00 Euro zu zahlen.
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