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AG Schwerin, 16.09.2019 - 18 UR II 221/19 B |
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AG Schwerin, Entscheidung vom 16. September 2019 - 18 UR II 221/19 B (https://dejure.org/2019,30164)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Erstattung von Fotokopiekosten, Beratungshilfe
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Volltext)
Erstattung von Kopiekosten, Erstattung (natürlich) auch im Rahmen der Beratungshilfe
- Burhoff online
Beratungshilfe, Erstattung von Fotokopien
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Schwerin, 16.09.2019 - 18 UR II 221/18
Auszug aus AG Schwerin, 16.09.2019 - 18 UR II 221/19
18 UR II 221/18 B. - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
Auszug aus AG Schwerin, 16.09.2019 - 18 UR II 221/19
Dass unter dem Gesichtspunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten auch bei der Beratungshilfe grundsätzlich Kopierkosten zu ersetzen sind, ergibt sich daraus, dass Bemittelte und Unbemittelte auch bei der Beratungshilfe grundsätzlich gleich zu behandeln sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.10.2008, 1 BvR 2310/06).