Rechtsprechung
AG Schwerin, 17.07.2008 - 11 C 167/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,69968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ra-becker-hamburg.de
Schlüssigkeit des Sachvortrages
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2006 - VII ZB 74/05
Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Kosten …
Auszug aus AG Schwerin, 17.07.2008 - 11 C 167/07
Die Klägerin kann die Anwaltskosten in Höhe von 352, 06 als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von der Beklagten ebenfalls geltend machen (BGH NJW 2006, S. 1598 ff; zitiert nach juris). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus AG Schwerin, 17.07.2008 - 11 C 167/07
Er bedarf im Hinblick auf die Einlassung des Gegners nur dann der Ergänzung, wenn er infolge der Einlassung unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (BGH NJW 1991, 2707; zitiert nach juris).