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   AG Schwerte, 01.08.2001 - 2 C 182/01   

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https://dejure.org/2001,21862
AG Schwerte, 01.08.2001 - 2 C 182/01 (https://dejure.org/2001,21862)
AG Schwerte, Entscheidung vom 01.08.2001 - 2 C 182/01 (https://dejure.org/2001,21862)
AG Schwerte, Entscheidung vom 01. August 2001 - 2 C 182/01 (https://dejure.org/2001,21862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Werbung für rechtsanwaltliche Tätigkeit; Rechtliche Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten; Verwendung reißerischer bzw. irreführender Formulierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; BRAO § 43b
    Zulässigkeit einer Werbung für rechtsanwaltliche Tätigkeit; Rechtliche Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten; Verwendung reißerischer bzw. irreführender Formulierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2961 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1146
  • MDR 2002, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus AG Schwerte, 01.08.2001 - 2 C 182/01
    So stellt der Bundesgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung vom 01.03.2001 veröffentlicht in NJW 01, 2087 fest: "Rechtsanwälte ist die Werbung für ihre berufliche Tätigkeit im Grundsatz nicht verboten, sondern erlaubt.
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