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AG Schwerte, 01.08.2001 - 2 C 182/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Werbung für rechtsanwaltliche Tätigkeit; Rechtliche Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten; Verwendung reißerischer bzw. irreführender Formulierungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; BRAO § 43b
Zulässigkeit einer Werbung für rechtsanwaltliche Tätigkeit; Rechtliche Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten; Verwendung reißerischer bzw. irreführender Formulierungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2961 (Ls.)
- NJW-RR 2002, 1146
- MDR 2002, 119
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98
Anwaltswerbung II
Auszug aus AG Schwerte, 01.08.2001 - 2 C 182/01
So stellt der Bundesgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung vom 01.03.2001 veröffentlicht in NJW 01, 2087 fest: "Rechtsanwälte ist die Werbung für ihre berufliche Tätigkeit im Grundsatz nicht verboten, sondern erlaubt.