Rechtsprechung
AG Schwetzingen, 24.06.2010 - 51 C 294/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
R + V Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus AG Schwetzingen, 24.06.2010 - 51 C 294/09
In neueren Entscheidungen des BGH macht dieser erstmals auch anhand der Formulierung deutlich, dass die frühere Rechtsprechung aus dem Jahre 1996 nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 1726). - BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09
Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …
Auszug aus AG Schwetzingen, 24.06.2010 - 51 C 294/09
Der Geschädigte ist hierbei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen wirtschaftlichen Wegen den wirtschaftlicheren zur Schadensbeseitigung zu wählen (grundlegend: BGH, Urteil v. 12.10.2004 u.a. in NJW 2005, 51 ff.; BGH NJW 2006, 1508; Urteil des BGH v. 19.01.2010, VI ZR 112/09). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Schwetzingen, 24.06.2010 - 51 C 294/09
Der Geschädigte ist hierbei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen wirtschaftlichen Wegen den wirtschaftlicheren zur Schadensbeseitigung zu wählen (grundlegend: BGH, Urteil v. 12.10.2004 u.a. in NJW 2005, 51 ff.; BGH NJW 2006, 1508; Urteil des BGH v. 19.01.2010, VI ZR 112/09). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Schwetzingen, 24.06.2010 - 51 C 294/09
Der Geschädigte ist hierbei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen wirtschaftlichen Wegen den wirtschaftlicheren zur Schadensbeseitigung zu wählen (grundlegend: BGH, Urteil v. 12.10.2004 u.a. in NJW 2005, 51 ff.; BGH NJW 2006, 1508; Urteil des BGH v. 19.01.2010, VI ZR 112/09).