Rechtsprechung
AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall - Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei "halber Vorfahrt"
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei halber Vorfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei halber Vorfahrt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50
Rechtsmittel
Auszug aus AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11
Die Gesamtgestaltung des Falles muss so sein, dass sich aus der Erfahrung des Lebens der gezogene Schluss ohne weiters aufdrängt (vgl. BGH NJW 1951, 360). - BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11
Der Vorfahrtberechtigte soll nach dem Sinn der Vorfahrtregelung grundsätzlich das Vertrauen auf die Vorfahrt haben, während vom Wartepflichtigen verlangt wird, dass er mit Misstrauen an die Kreuzung heranfährt und im Zweifel zu warten hat (vgl. für "volle" Vorfahrt: BGHZ 14, 232). - BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße …
Auszug aus AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11
Zwar besteht der Grundsatz, dass auch bei "halber Vorfahrt" nach der Regel "rechts vor links" der Wartepflichtige alleine haftet (vgl. BGH MDR 1988, 42).
- OLG Köln, 29.09.1959 - 4 U 67/59
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Auszug aus AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11
Etwas anderes gilt jedoch, wenn Umstände vorliegen, die für den Vorfahrtberechtigten die Möglichkeit einer Vorfahrtverletzung nahe legen (vgl. speziell bei Unübersichtlichkeit: OLG Zweibrücken VRS 79, 354; vgl. allgemein OLG Stuttgart VersR 1983, 252; OLG Köln VersR 1960 644). - OLG Zweibrücken, 22.09.1989 - 1 U 211/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines Mopedfahrers mit einem nicht versicherten …
Auszug aus AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11
Etwas anderes gilt jedoch, wenn Umstände vorliegen, die für den Vorfahrtberechtigten die Möglichkeit einer Vorfahrtverletzung nahe legen (vgl. speziell bei Unübersichtlichkeit: OLG Zweibrücken VRS 79, 354; vgl. allgemein OLG Stuttgart VersR 1983, 252; OLG Köln VersR 1960 644). - OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 2 U 172/81
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen
Auszug aus AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11
Etwas anderes gilt jedoch, wenn Umstände vorliegen, die für den Vorfahrtberechtigten die Möglichkeit einer Vorfahrtverletzung nahe legen (vgl. speziell bei Unübersichtlichkeit: OLG Zweibrücken VRS 79, 354; vgl. allgemein OLG Stuttgart VersR 1983, 252; OLG Köln VersR 1960 644).