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   AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97   

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https://dejure.org/2002,7533
AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97 (https://dejure.org/2002,7533)
AG Siegburg, Entscheidung vom 21.05.2002 - 12 C 659/97 (https://dejure.org/2002,7533)
AG Siegburg, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 12 C 659/97 (https://dejure.org/2002,7533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1218
  • MDR 2002, 1278
  • AnwBl 2002, 733
  • Rpfleger 2002, 540
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
    Daß dies bei einer Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB im Falle einer durch die Gegebenheiten des Kreditmarktes bedingten Änderung des Zinsniveaus nicht gilt (so BGHZ 100, 211 (213)), steht dem nicht entgegen.

    Er kann in prozessual zulässiger Weise, wenn überhaupt, mit der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO geltend gemacht werden (vgl. hierzu BGHZ 100, 211 (213)).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
    Folgerichtig eröffnet eine Gesetzesänderung bei einem nicht auf einmalige sondern auf wiederkehrende Leistung gerichteten Titel neben der Nachforderungsklage (hier: Nachliquidation) auch die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage (vgl. BGHZ 133, 316 (323) - für einen auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens gerichten Titel).
  • OLG Hamburg, 17.08.1978 - 8 W 222/78
    Auszug aus AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
    Wobei unerheblich sein soll, ob dieser Umstand auf einem Verhalten des Gerichts, etwa eine zunächst unzutreffende Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1982, 80), oder des Antragstellers, etwa durch unterlassene oder fehlerhafte Berücksichtigung einzelner Gebührentatbestande (vgl. BVerfG, JurBüro 1995, 583; HansOLG, MDR 1979, 235), beruht.
  • BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92

    Nachliquidation von in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich

    Auszug aus AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
    Wobei unerheblich sein soll, ob dieser Umstand auf einem Verhalten des Gerichts, etwa eine zunächst unzutreffende Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1982, 80), oder des Antragstellers, etwa durch unterlassene oder fehlerhafte Berücksichtigung einzelner Gebührentatbestande (vgl. BVerfG, JurBüro 1995, 583; HansOLG, MDR 1979, 235), beruht.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 2/89
    Auszug aus AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
    Denn obwohl es sich auch hier um eine Verurteilung auf eine künftige Leistung handelt, beruht doch deren Bezifferung nicht auf einer gesetzlichen Bestimmung, hier dem gesetzlichen Zinssatz, als vielmehr einer von der Rechtskraft des Urteils umfaßten tatsächlichen Prognose über den zu erwartenden Verzugsschaden (vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1990, 1738).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2001 - 5 W 412/01

    Höhe der Zinsen auf festgesetzte Kosten

    Auszug aus AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
    Hierbei ist zu beachten, daß dem Gläubiger im Falle eines weitergehenden Schadens kein Rückgriff auf materiell-rechtliche Zinsansprüche zur Verfügung steht (vgl. nur OLG Nürnberg, MDR 2001, 653).
  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Soweit vertreten wird, die Rechtskraft stehe deswegen nicht entgegen, weil nur über einen Zinsanspruch in Höhe von 4 % entschieden worden sei, ein darüber hinausgehender Anspruch daher noch im Wege der Nachfestsetzung geltend gemacht werden könne (OLG Koblenz MDR 2002, 1218; s. auch AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482), wird übersehen, daß im Regelfall, und so auch hier, nicht über einen Teil des Zinsanspruchs entschieden worden ist, sondern über den Zinsanspruch in voller Höhe, so wie er dem Kostengläubiger zustand.

    Es hat aber nicht zur Folge, daß nachträglich in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen werden könnte (so aber - ohne Begründung - OLG Koblenz MDR 2002, 1218; AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482).

  • OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04

    Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum

    Eine einschränkende Anwendung des im Prozesskostenhilfeverfahren geltenden § 126 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BRAGO ist auch nach der Änderung der Postulationsfähigkeit gemäß § 78 ZPO nicht angezeigt (LAG München MDR 2002, 1278).
  • LG Landau/Pfalz, 18.12.2002 - 2 O 366/00

    Bestimmung der anwendbaren Vorschriften bezüglich der Höhe des Zinssatzes eines

    Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass hier die für eine Analogie erforderliche ungewollte Regelungslücke gegeben ist (so auch OLG Koblenz, MDR 2002, 1218 [OLG Koblenz 12.08.2002 - 14 W 450/02] ; OLG München RPflG 2002, 280, 281; AG Siegburg, NJW-RR 2002, 1218 [AG Siegburg 21.05.2002 - 12 C 659/97] ).
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