Rechtsprechung
   AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54597
AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16 (https://dejure.org/2018,54597)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25.07.2018 - 328 F 176/16 (https://dejure.org/2018,54597)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 328 F 176/16 (https://dejure.org/2018,54597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,54597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 175/17

    Zugewinnausgleichsverfahren: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zum Zwecke der

    Auszug aus AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16
    Die Verjährung beruht auf dem Gedanken des Schuldnerschutzes, des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit; diese Zwecke stehen der Annahme entgegen, der "Hilfsanspruch" nach § 1379 BGB könne vor dem "Hauptanspruch" verjähren, zu dessen Berechnung der Auskunft benötigt wird (BGH, Beschluss vom 31.01.2018, XII ZB 175/17, NJW 2018, 950).
  • OLG Naumburg, 28.08.2014 - 8 UF 153/14

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs: Wert der Beschwer des

    Auszug aus AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16
    Der Belegpflicht steht nicht entgegen, dass die Antragsgegner mitteilen, die Wohnungs- und Garagenmietverträge seien bei ihnen nicht mehr vorhanden und die Antragsgegnerin zu 2. habe auch keine Unterlagen zu Vereinbarungen mit Herrn Y. Soweit die auskunftspflichtige Person - vorliegend die Antragsgegner - nicht im Besitz der vorzulegenden Belege sind, weil sich diese im Besitz eines Dritten befinden, haben sie sich die Belege auf ihre Kosten von dem Dritten zu verschaffen; denn der Anspruch des Auskunftsberechtigten auf Vorlage der Belege ist erst dann gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn er auf eine dem Auskunftspflichtigen nicht mögliche Leistung gerichtet ist, weil keine Belege (mehr) existieren (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.08.2014, 8 UF 153/14, FamRZ 2015, 1046 mit dem Hinweis, dass zu den Beschaffungskosten auch die Kosten eines gegen den Dritten zu führenden Rechtsstreits gehören können).
  • OLG Köln, 08.11.2018 - 27 UF 180/18

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichterreichen des Beschwerdewertes

    Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 25.07.2018 (328 F 176/16) wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht