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AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16
- OLG Köln, 08.11.2018 - 27 UF 180/18
- BGH, 27.03.2019 - XII ZB 564/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 175/17
Zugewinnausgleichsverfahren: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zum Zwecke der …
Auszug aus AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16
Die Verjährung beruht auf dem Gedanken des Schuldnerschutzes, des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit; diese Zwecke stehen der Annahme entgegen, der "Hilfsanspruch" nach § 1379 BGB könne vor dem "Hauptanspruch" verjähren, zu dessen Berechnung der Auskunft benötigt wird (BGH, Beschluss vom 31.01.2018, XII ZB 175/17, NJW 2018, 950). - OLG Naumburg, 28.08.2014 - 8 UF 153/14
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs: Wert der Beschwer des …
Auszug aus AG Siegburg, 25.07.2018 - 328 F 176/16
Der Belegpflicht steht nicht entgegen, dass die Antragsgegner mitteilen, die Wohnungs- und Garagenmietverträge seien bei ihnen nicht mehr vorhanden und die Antragsgegnerin zu 2. habe auch keine Unterlagen zu Vereinbarungen mit Herrn Y. Soweit die auskunftspflichtige Person - vorliegend die Antragsgegner - nicht im Besitz der vorzulegenden Belege sind, weil sich diese im Besitz eines Dritten befinden, haben sie sich die Belege auf ihre Kosten von dem Dritten zu verschaffen; denn der Anspruch des Auskunftsberechtigten auf Vorlage der Belege ist erst dann gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn er auf eine dem Auskunftspflichtigen nicht mögliche Leistung gerichtet ist, weil keine Belege (mehr) existieren (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.08.2014, 8 UF 153/14, FamRZ 2015, 1046 mit dem Hinweis, dass zu den Beschaffungskosten auch die Kosten eines gegen den Dritten zu führenden Rechtsstreits gehören können).
- OLG Köln, 08.11.2018 - 27 UF 180/18
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichterreichen des Beschwerdewertes
Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 25.07.2018 (328 F 176/16) wird als unzulässig verworfen.