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   AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22   

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AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22 (https://dejure.org/2022,31151)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25.08.2022 - 128 C 33/22 (https://dejure.org/2022,31151)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25. August 2022 - 128 C 33/22 (https://dejure.org/2022,31151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung des Normaltarifes ortsüblicher Mietwagenkosten grundsätzlich mit Mischmodell / Frackeliste... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Kein ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Das Gericht schließt sich - auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls - der Rechtsprechung in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013 (Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (Az. 15 U 09/12) sowie des LG Bonn vom 19.11.2013 (Az. 8 S 311/12) und 17.11.2015 (Az. 8 3 107/15) an.

    Auf die Ausführungen in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013 (Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (Az. 15 U 09/12) wird Bezug genommen.

    Vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische, in der Situation der Anmietung eines "Unfallersatzfahrzeuges" regelmäßig anfallende Mehrleistungen beim Kfz-Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht allgemein einen (pauschalen) Aufschlag rechtfertigen (BGH NJW 2008, 2910; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 09/12).

    Dies setzt voraus, dass die Anmietung eines Fahrzeuges gerade in einer typischen Situation der "Unfallersatzanmietung" geschieht, da nur dann ein kausaler Zusammenhang zwischen einerseits der Anmietung des jeweiligen Fahrzeugs und andererseits dem gerade mit Blick auf die Situation der Unfallersatzanmietung typischerweise anfallenden und pauschal kalkulierten Zusatzaufwand besteht (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 09/12).

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Das Gericht schließt sich - auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls - der Rechtsprechung in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013 (Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (Az. 15 U 09/12) sowie des LG Bonn vom 19.11.2013 (Az. 8 S 311/12) und 17.11.2015 (Az. 8 3 107/15) an.

    Auf die Ausführungen in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013 (Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (Az. 15 U 09/12) wird Bezug genommen.

    Bei der Schadensschätzung hinsichtlich der Nebenkosten können - in Ermangelung entsprechender Angaben bei der Fraunhofer-Liste - die in der Nebenkostentabelle der zeitlich anwendbaren Schwacke-Liste angegebenen Werte zu Grunde gelegt werden (OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, Az. 15 U 186/12).

    Sind die aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen tatsächlichen Kosten für die betreffende Nebenleistung niedriger, sind diese maßgeblich (OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, Az. 15 U 186/12).

  • BGH, 19.02.2008 - VI ZR 32/07

    Anforderungen an die Substantiierung der Notwendigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Der Geschädigte kann nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW-Spezial 2009, 170: BGH VersR 2008, 554, BGH NJW 2009, 130).

    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW-Spezial 2009, BGH VersR 2008, 554: BGH NJW 2009, 130).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden und ferner dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben (BGH NJW 2011, 1947).

    Sowohl die Schwacke- Liste als auch die Fraunhofer-Liste sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet, wobei die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, sodass der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens gemäß 8 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarifen abweichen kann (BGH NJW 2011, 1947).

  • LG Bonn, 17.11.2015 - 8 S 107/15
    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Vielmehr ist allein die Tatsache, dass ein offenes Mietende vereinbart ist, als Rechtfertigung für einen pauschalen Aufschlag ausreichend (LG Bonn, Urteil vom 17.11.2015, Az. 8 S 107/15).
  • LG Bonn, 19.11.2013 - 8 S 311/12

    Zahlungsanspruch eines Unfallgeschädigten hinsichtlich noch offener

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Das Gericht schließt sich - auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls - der Rechtsprechung in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013 (Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (Az. 15 U 09/12) sowie des LG Bonn vom 19.11.2013 (Az. 8 S 311/12) und 17.11.2015 (Az. 8 3 107/15) an.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Die Kosten für die Haftungsreduzierung sind erstattungsfähig, unabhängig davon, ob für den bei dem Unfall beschädigten Pkw eine Vollkaskoversicherung bestand (BGH NJW 2005, 1041).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
    Vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische, in der Situation der Anmietung eines "Unfallersatzfahrzeuges" regelmäßig anfallende Mehrleistungen beim Kfz-Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht allgemein einen (pauschalen) Aufschlag rechtfertigen (BGH NJW 2008, 2910; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 09/12).
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