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   AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21   

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AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21 (https://dejure.org/2021,37636)
AG Siegburg, Entscheidung vom 26.07.2021 - 115 C 2/21 (https://dejure.org/2021,37636)
AG Siegburg, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 115 C 2/21 (https://dejure.org/2021,37636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung und die Schließung wegen des Coronavirus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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  • LG Darmstadt, 10.03.2021 - 26 O 145/20

    Entschädigungsleistung bei coronabedingter Betriebschließung

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Denn die Klägerin muss sich weder auf die Wahl eines anderen möglichen, aber nicht von ihrer unternehmerischen Entscheidung umfassten Geschäftsmodells, etwa den Außerhausverkauf von Speisen, noch auf die vorherige, in ihren Erfolgsaussichten ungewisse verwaltungs- oder verfassungsgerichtliche Anfechtung der jeweiligen Maßnahmen verweisen lassen (vgl. hierzu ausführlich LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 72; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20 - juris Rn. 39 f.).

    Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, dass allein der in Ziffer 3.1.1 1. Halbsatz genannte Versicherungsfall einen solchen Bezug zu dem konkret versicherten Betrieb nicht voraussetzen soll, weil es sich um einen eigenständig geregelten Fall handele (so aber LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 77; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 99; LG Mannheim, Urteil vom 19.02.2021 - 11 O 131/20 - juris Rn. 38).

    Richtig ist zwar, dass es nach dem Sinn und Zweck des § 305c Abs. 2 BGB grundsätzlich im Verantwortungsbereich Verwenders liegt, die Klausel hinreichend klar zu formulieren, im vorliegenden Fall also dergestalt, dass sie seinen Willen, ein bestimmtes Risiko nicht mehr abzudecken, hinreichend klar zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21 - juris Rn. 80; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 100; Armbrüster , VersR 2020, 577 (583)).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass schon immer Krankheiten und Pandemien sowie bereits vor Vertragsschluss und in weltweitem Maßstab neuartige Krankheitserreger aufgetreten sind, etwa der SARS-Erreger in den Jahren 2002/03 und der MERS-Erreger im Jahr 2012 (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 100).

  • LG München I, 20.04.2021 - 12 O 15984/20

    Intransparente Regelung in den Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Denn die Klägerin muss sich weder auf die Wahl eines anderen möglichen, aber nicht von ihrer unternehmerischen Entscheidung umfassten Geschäftsmodells, etwa den Außerhausverkauf von Speisen, noch auf die vorherige, in ihren Erfolgsaussichten ungewisse verwaltungs- oder verfassungsgerichtliche Anfechtung der jeweiligen Maßnahmen verweisen lassen (vgl. hierzu ausführlich LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 72; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20 - juris Rn. 39 f.).

    Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, dass allein der in Ziffer 3.1.1 1. Halbsatz genannte Versicherungsfall einen solchen Bezug zu dem konkret versicherten Betrieb nicht voraussetzen soll, weil es sich um einen eigenständig geregelten Fall handele (so aber LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 77; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 99; LG Mannheim, Urteil vom 19.02.2021 - 11 O 131/20 - juris Rn. 38).

    Es bedarf hierzu auch nicht der Verwendung spezifisch verwaltungsrechtlicher Begriffe (so aber OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21 - juris Rn. 79) oder des Verständnisses der versicherungsmathematischen Berechnung der Jahresprämie (so aber LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 78), um die Beschreibung der von den Versicherungsbedingungen erfassten Versicherungsfälle verständig zu würdigen.

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Es bedarf hierzu auch nicht der Verwendung spezifisch verwaltungsrechtlicher Begriffe (so aber OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21 - juris Rn. 79) oder des Verständnisses der versicherungsmathematischen Berechnung der Jahresprämie (so aber LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 78), um die Beschreibung der von den Versicherungsbedingungen erfassten Versicherungsfälle verständig zu würdigen.

    Richtig ist zwar, dass es nach dem Sinn und Zweck des § 305c Abs. 2 BGB grundsätzlich im Verantwortungsbereich Verwenders liegt, die Klausel hinreichend klar zu formulieren, im vorliegenden Fall also dergestalt, dass sie seinen Willen, ein bestimmtes Risiko nicht mehr abzudecken, hinreichend klar zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21 - juris Rn. 80; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 100; Armbrüster , VersR 2020, 577 (583)).

  • LG Mannheim, 19.02.2021 - 11 O 131/20

    Betriebsschließungsversicherung: Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, dass allein der in Ziffer 3.1.1 1. Halbsatz genannte Versicherungsfall einen solchen Bezug zu dem konkret versicherten Betrieb nicht voraussetzen soll, weil es sich um einen eigenständig geregelten Fall handele (so aber LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 77; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 99; LG Mannheim, Urteil vom 19.02.2021 - 11 O 131/20 - juris Rn. 38).
  • BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19

    Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 31.03.2021 - IV ZR 221/19 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2021 - 40 O 53/20

    Hohe Entschädigung für Barbetreiber aus Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Denn die Klägerin muss sich weder auf die Wahl eines anderen möglichen, aber nicht von ihrer unternehmerischen Entscheidung umfassten Geschäftsmodells, etwa den Außerhausverkauf von Speisen, noch auf die vorherige, in ihren Erfolgsaussichten ungewisse verwaltungs- oder verfassungsgerichtliche Anfechtung der jeweiligen Maßnahmen verweisen lassen (vgl. hierzu ausführlich LG München I, Urteil vom 20.04.2021 - 12 O 15984/20 - juris Rn. 72; LG Darmstadt, Urteil vom 10.03.2021 - 26 O 145/20 - juris Rn. 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20 - juris Rn. 39 f.).
  • OLG Schleswig, 10.05.2021 - 16 U 25/21

    Corona-Pandemie - kein Anspruch auf Leistungen aus einer

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Aus den aufgezeigten Gründen muss sich bei der verständigen Lektüre der Vertragsbedingungen für den Versicherungsnehmer der Eindruck aufdrängen, dass alle beschriebenen Versicherungsfälle allein auf betriebsinterne Risiken Bezug nehmen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 10.05.2021 - 16 U 25/21 - juris Rn. 24 ff.).
  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19

    Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Hierbei bleiben allerdings Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 10.06.2020 - VIII ZR 289/19 - juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15 - juris Rn. 19; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Hierbei bleiben allerdings Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 10.06.2020 - VIII ZR 289/19 - juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15 - juris Rn. 19; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 7 U 351/20

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz bei behördlicher Schließung

    Auszug aus AG Siegburg, 26.07.2021 - 115 C 2/21
    Bei der hier in Rede stehenden Betriebsschließungsversicherung ist überdies zu berücksichtigen, dass der typische Adressaten- und Versichertenkreis nicht aus Verbrauchern besteht, sondern geschäftserfahren und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist, da die Versicherung ihrem Zweck und Inhalt nach auf Gewerbebetriebe abzielt (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2021 - 7 U 351/20 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

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