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AG Siegburg, 28.02.2020 - 104 C 83/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 28.02.2020 - 104 C 83/18
- AG Siegburg, 10.06.2020 - 104 C 83/18
- AG Siegburg, 17.07.2020 - 104 C 83/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08
Kostenentscheidung bei Abhilfe durch den Rechtspfleger
Auszug aus AG Siegburg, 28.02.2020 - 104 C 83/18
Bei einer vollumfänglich erfolgreichen sofortigen Beschwerde hat die Kostenentscheidung in dem Abhilfebeschluss auf Grundlage des § 91 ZPO zu erfolgen, da § 91 ZPO unabhängig von einem etwaigen Verschulden der Partei ausschließlich an das Unterliegen der Partei anknüpft (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 277/08 -, juris).