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   AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20   

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AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20 (https://dejure.org/2022,24189)
AG Siegen, Entscheidung vom 11.04.2022 - 14 C 143/20 (https://dejure.org/2022,24189)
AG Siegen, Entscheidung vom 11. April 2022 - 14 C 143/20 (https://dejure.org/2022,24189)
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  • OLG Köln, 31.07.1991 - 2 U 17/91

    Haftung für fehlerhaft errichteten Gebäudeteil

    Auszug aus AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20
    Eine gehörige Überwachung liegt nach der Rechtsprechung des BGH nicht vor, wenn sich der 3 Sicherungspflichtige darauf verlässt, dass ihn der Schornsteinfeger schon von allen Mängeln berichten werde (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1992, 858).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 76/02

    Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Gebäudes wegen herabfallender Ziegel

    Auszug aus AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20
    Danach kann grundsätzlich eine regelmäßige Überprüfung eines Daches verlangt werden Nor Düsseldorf, NJW-RR 2003, 885-886).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20
    Erforderlich sind solche Kosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urt. v. 12.04.2011, VI ZR 300/09).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20
    Insoweit wäre eine regelmäßige Überprüfung durch Fachfirmen, die sich nicht auf eine bloß oberflächliche Sichtprüfung beschränkt, erforderlich gewesen, um eine Delegierung der Verkehrssicherungspflichten zu begründen und den Entlastungsbeweis führen zu können (vgl. auch BGH NJW 1993, 1782- az): f. Der entstandene Schaden, Beschädigung des klägerischen Kfz, bericht adäquat kausal auf der Ablösung der Abdeckplatte des Schornsteines.
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20
    Pauschales Bestreiten genügt grundsätzlich nicht, sodass das Gutachten für den Tatrichter ausreichende Grundlage darstellt, den Schaden nach 8 287 ZPO zu schätzen (vgl. BGH NJW 1989, 3009, beckonline).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Siegen, 11.04.2022 - 14 C 143/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage der Sachdienlichkeit allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (hierzu und zu Folgendem: BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98 -, Rn. 38, juris m.w.N.; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 263 ZPO Rn. 13), Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit.
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