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   AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21   

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AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21 (https://dejure.org/2021,70712)
AG Siegen, Entscheidung vom 22.09.2021 - 14 C 79/21 (https://dejure.org/2021,70712)
AG Siegen, Entscheidung vom 22. September 2021 - 14 C 79/21 (https://dejure.org/2021,70712)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anbietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation allgemein einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich sind (vgl. LG Siegen, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15.02.2005 - Az. VI ZR 74/04, juris; BGH, Urteil vom 12.04.2011 - Az. VI ZR 300/09, juris; BGH, Urteil vom 05.03.2013 - Az. VI ZR 245/11, juris).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine besondere Eilbedürftigkeit sogar bei einer Anmietung noch am Unfalltag fehlen kann (BGH NJW 2013, 1870 Rn. 22).

    Auch die Kosten der Winterbereifung sind entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 25, juris).

  • AG Köln, 17.12.2019 - 268 C 153/19
    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Dabei kommt es insbesondere für die Frage der Erkennbarkeit der Tarifunterschiede für den Geschädigten darauf an, ob ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einer Nachfrage nach einem günstigeren Tarif gehalten gewesen wäre (AG Köln Urt. v. 17.12.2019 - 268 C 153/19, BeckRS 2019, 47622 Rn. 49-52, beck-online).

    Schließlich sind die Mietwagenkosten auch nicht aufgrund einer etwaigen Indizwirkung der bezahlten Rechnung als erforderlich anzusehen, da die Klägerin die Mietwagenrechnung bislang nicht bezahlt hat (vgl. hierzu AG Köln Urt. v. 17.12.2019 - 268 C 153/19, BeckRS 2019, 47622 Rn. 49-52, beck-online).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - I-1 U 74/18, juris).

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass in Ausübung des besonderen tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann, wobei der Bundesgerichtshof die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung betont und auch eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen ("Fracke") nicht als rechtsfehlerhaft erachtet hat (vgl. LG Siege, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.03.2008 - Az. VI ZR 164/07, juris; BGH, Urt. v. 14.10.2008 - Az. VI ZR 308/07, juris; BGH, Urt. v. 18.05.2010 - Az. VI ZR 293/08, juris; BGH, Urt. v. 18.12.2012 - Az. VI ZR 316/11, juris).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass in Ausübung des besonderen tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann, wobei der Bundesgerichtshof die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung betont und auch eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen ("Fracke") nicht als rechtsfehlerhaft erachtet hat (vgl. LG Siege, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.03.2008 - Az. VI ZR 164/07, juris; BGH, Urt. v. 14.10.2008 - Az. VI ZR 308/07, juris; BGH, Urt. v. 18.05.2010 - Az. VI ZR 293/08, juris; BGH, Urt. v. 18.12.2012 - Az. VI ZR 316/11, juris).

    Zwar bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 - NJW 2013, 1539 Rn. 11, m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14

    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Ein solcher Abzug ist dann angebracht, wenn der Mietwagen nicht nur für kurze Zeit und eine unterdurchschnittliche Fahrstrecke in Anspruch genommen wird (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 22.9.2016 - 1 U 231/14, BeckRS 2016, 17627 Rn. 14, m.w.N.).
  • LG Essen, 27.07.2020 - 13 S 97/19

    Indizwirkung des vom Geschädigten tatsächlich erbrachten Aufwands bei der

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den dargestellten Grundsätzen zum Werkstatt- und Prognoserisiko, da dem Geschädigten bei einer unbezahlten Rechnung kein Mehraufwand entsteht, welchen der Schädiger zu tragen hätte (vgl. hierzu auch LG Essen, Beschluss vom 27.07.2020 - 13 S 97/19 - BeckRS 2020, 39303 Rn. 34).
  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - Az. 9 U 142/15, juris, m.w.N.; bestätigt durch OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2019 - 9 U 10/19, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019 - I-1 U 74/18, juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anbietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation allgemein einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich sind (vgl. LG Siegen, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15.02.2005 - Az. VI ZR 74/04, juris; BGH, Urteil vom 12.04.2011 - Az. VI ZR 300/09, juris; BGH, Urteil vom 05.03.2013 - Az. VI ZR 245/11, juris).
  • LG Hagen, 13.12.2019 - 7 S 55/19

    Verkehrsunfall; Mietwagenkosten; Fraunhofer; Schwacke

    Auszug aus AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21
    Wenn der Geschädigte nicht dartun kann, dass er bei der konkreten Anmietung dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt hat, und auch keine Umstände ersichtlich sind, die es bei einer subjektbezogenen Schadensbetrachtung als geboten erscheinen lassen, unter Umständen auch nicht erforderliche Mietwagenkosten zu ersetzen, dann muss zur Schadensermittlung auf die objektive Marktlage zurückgegriffen werden (Vergleich auch LG Hagen, Urteil vom 13.12.2019 7 S 55 /19, BeckRS 2019, 34795).
  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19

    Erstunfall; Zweitunfall; Haftungseinheit

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

  • LG Baden-Baden, 14.01.2021 - 3 S 23/20

    Verkehrsunfall - Erstattungsumfang Mietwagenkosten

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • LG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 S 396/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zugänglichkeit des "Normaltarifs" bei

  • LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21

    Verkehrsunfall; Reparaturkosten; Desinfektion

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 22.09.2021 (Az. 14 C 79/21) wird zurückgewiesen.
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