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   AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16 Z   

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https://dejure.org/2018,53825
AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16 Z (https://dejure.org/2018,53825)
AG Siegen, Entscheidung vom 23.07.2018 - 33 XVII 917/16 Z (https://dejure.org/2018,53825)
AG Siegen, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 33 XVII 917/16 Z (https://dejure.org/2018,53825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch des Betreuers gegen eine durch Verfügung erteilte Weisung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Aufsicht, persönlicher Kontakt, gerichtliche Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Häufigkeit der Kontakte eines Betreuers mit einen im Heim untergebrachten Betreuten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05

    Betreuung: Erteilung von Weisungen durch das Vormundschaftsgericht; Aufhebung

    Auszug aus AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16
    Eine (zu besorgende) Pflichtwidrigkeit liegt auch nur dann vor, wenn der Betreuer gegen bestimmt formulierte gesetzliche Regelungen verstößt, (zulässigerweise erteilte) gerichtliche Anordnungen nicht befolgt oder seinen Aufgabenkreis überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2005 - 19 Wx 7/05 -, juris).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Auszug aus AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16
    Eine präventive Weisung ist nur berechtigt, wenn die auf Tatsachen begründete Besorgnis besteht, der Betreuer werde pflichtwidrig handeln (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3Z BR 38/99 -, juris).
  • SG Münster, 24.08.2012 - S 6 P 43/12

    Pflegeversicherung

    Auszug aus AG Siegen, 23.07.2018 - 33 XVII 917/16
    Insbesondere wird kritisiert, dass die Bewertungskriterien ganz überwiegend nur die Prozessqualität betreffen, die Pflegenoten damit nicht das erreichte Ergebnis der pflegerischen Bemühungen beurteilen, sondern im Wesentlichen nur die Qualität der Dokumentation bewerten (so SG Münster, Urteil vom 24. August 2012- S 6 P 43/12-, juris).
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