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   AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00   

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https://dejure.org/2000,13139
AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00 (https://dejure.org/2000,13139)
AG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.09.2000 - 1 C 618/00 (https://dejure.org/2000,13139)
AG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. September 2000 - 1 C 618/00 (https://dejure.org/2000,13139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - 70-Prozent-Grenze bei fiktiven Reparaturkosten

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Osnabrück, 07.04.1993 - 1 S 177/92
    Auszug aus AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00
    Das erkennende Gericht schließt sich insofern jedoch der überzeugenden Rechtsprechung des Landgerichtes Osnabrück (DAR 1993 S. 265) und des Amtsgerichtes Nordhorn (DAR 2000 S. 413) an, wonach eine postengenaue Vergleichsrechnung nicht unterschiedslos für jeden Fall der fiktiven Berechnung des Fahrzeugschadens gefordert werden kann.
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00
    Sollten sich - wie vorliegend - Abweichung zwischen den beiden Positionen ergeben, so ist sorgfältig zu überprüfen, woraus diese Differenzen resultieren (vgl. BGH NJW 1985 S. 2469), wobei insbesondere der Restwert regelmäßig mit vielen Unsicherheiten behaftet und häufig nur schwer zu ermitteln ist (so auch BGH NJW 1992 S. 302/304).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00
    Sollten sich - wie vorliegend - Abweichung zwischen den beiden Positionen ergeben, so ist sorgfältig zu überprüfen, woraus diese Differenzen resultieren (vgl. BGH NJW 1985 S. 2469), wobei insbesondere der Restwert regelmäßig mit vielen Unsicherheiten behaftet und häufig nur schwer zu ermitteln ist (so auch BGH NJW 1992 S. 302/304).
  • AG Nordhorn, 03.02.2000 - 3 C 1739/99

    Voraussetzungen für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Möglichkeit des Ersatzes

    Auszug aus AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00
    Das erkennende Gericht schließt sich insofern jedoch der überzeugenden Rechtsprechung des Landgerichtes Osnabrück (DAR 1993 S. 265) und des Amtsgerichtes Nordhorn (DAR 2000 S. 413) an, wonach eine postengenaue Vergleichsrechnung nicht unterschiedslos für jeden Fall der fiktiven Berechnung des Fahrzeugschadens gefordert werden kann.
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Sie wird in Rechtsprechung und Literatur vielfach befürwortet (vgl. z.B. LG Osnabrück, DAR 1993, 265, 266; AG Sigmaringen, MDR 2000, 1430; AG Nordhorn, DAR 2000, 413; vgl. hierzu auch Huber, Das neue Schadensersatzrecht, 2003 § 1 Rn. 120; ders., MDR 2003, 1334, 1339 f.; Lemcke, r + s 2002, 265, 270; ders. in: v. Bühren, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2003, Teil 2 Rn. 151 f.; Pamer, NZV 2000, 490 f.; Steffen, DAR 1997, 297, 301; DAR 2002, 6, 9; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl., 2004, 3. Kap. Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Unter Hinweis auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages hat die Rechtsprechung verschiedentlich eine Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten bis zur 70 %-Grenze unabhängig davon gebilligt, ob der Geschädigte sein Fahrzeug behalten oder veräußert hat (vgl. LG Osnabrück DAR 1993, 265 - Veräußerung vor Bekanntgabe eines Restwertangebots durch die Versicherung; siehe auch AG Nordhorn DAR 2000, 413 und AG Sigmaringen MDR 2000, 1430).
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