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   AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17   

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https://dejure.org/2018,43492
AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17 (https://dejure.org/2018,43492)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 27.02.2018 - 3 C 144/17 (https://dejure.org/2018,43492)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 3 C 144/17 (https://dejure.org/2018,43492)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Kostenerstattung für Reparaturprüfungsbericht

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reparaturprüfungsbericht bei Abrechnung eines Totalschadens auf Gutachtenbasis?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17
    Zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören auch die Kosten der Schadensbegutachtung, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff.; BGH VersR 2005, 380; BGH NJW-RR 1989, 953, 956).

    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff.; BGH VersR 1998, 1204, 1210 f.).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17
    Zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören auch die Kosten der Schadensbegutachtung, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff.; BGH VersR 2005, 380; BGH NJW-RR 1989, 953, 956).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17
    Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist unzulässig (vgl. BGH NJW 2007, 67 Rn. 15; BGH NJW 2017, 1664).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17
    Zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören auch die Kosten der Schadensbegutachtung, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff.; BGH VersR 2005, 380; BGH NJW-RR 1989, 953, 956).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Auszug aus AG Sinsheim, 27.02.2018 - 3 C 144/17
    Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist unzulässig (vgl. BGH NJW 2007, 67 Rn. 15; BGH NJW 2017, 1664).
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