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   AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99   

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AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99 (https://dejure.org/2001,33432)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 28.06.2001 - 3 C 288/99 (https://dejure.org/2001,33432)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 3 C 288/99 (https://dejure.org/2001,33432)
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  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Da nicht belegt werden kann, dass der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die noch beanspruchten Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl BGH GRUR 1997, 627, 628 "a la carte").

    Es handelt sich auch nicht um einen sonst gebräuchlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Da nicht belegt werden kann, dass der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die noch beanspruchten Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl BGH GRUR 1997, 627, 628 "a la carte").

    Es handelt sich auch nicht um einen sonst gebräuchlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").

  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Da nicht belegt werden kann, dass der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die noch beanspruchten Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl BGH GRUR 1997, 627, 628 "a la carte").

    Es handelt sich auch nicht um einen sonst gebräuchlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Da nicht belegt werden kann, dass der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die noch beanspruchten Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl BGH MarkenR 1999, 347, 348f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl BGH GRUR 1997, 627, 628 "a la carte").
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Bei dieser Ausgangslage ist die erforderliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) ebenfalls gegeben (vgl dazu auch etwa BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; BGH BlPMZ 1999, 256 "PREMIERE I"; BGH GRUR 1999 728, 729 "PREMIERE II"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl, § 8 RdNr 17; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 1998, § 8 RdNr 15).
  • BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96

    Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Bei dieser Ausgangslage ist die erforderliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) ebenfalls gegeben (vgl dazu auch etwa BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; BGH BlPMZ 1999, 256 "PREMIERE I"; BGH GRUR 1999 728, 729 "PREMIERE II"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl, § 8 RdNr 17; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 1998, § 8 RdNr 15).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus AG Sinsheim, 28.06.2001 - 3 C 288/99
    Bei dieser Ausgangslage ist die erforderliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) ebenfalls gegeben (vgl dazu auch etwa BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; BGH BlPMZ 1999, 256 "PREMIERE I"; BGH GRUR 1999 728, 729 "PREMIERE II"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl, § 8 RdNr 17; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 1998, § 8 RdNr 15).
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