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AG Soest, 12.02.2020 - 12 C 215/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Soest, 12.02.2020 - 12 C 215/19
- LG Arnsberg, 20.07.2021 - 1 O 132/20
- OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Vorschaden; Gebrauchsspuren; Abzug "neu für alt"; Sachverständigenkosten; …
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Soest vom 12.02.2020 (Az. 12 C 215/19) wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.684,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 1.447,46 EUR seit dem 24.11.2019 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 237, 00 EUR seit dem 03.03.2020 zu zahlen sowie den Kläger von einer Anwaltskostenforderung seiner Bevollmächtigten in Höhe von 106, 74 EUR freizustellen. - LG Arnsberg, 20.07.2021 - 1 O 132/20 Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Soest - 12 C 215/19 - vom 12.02.2020 wird aufrechterhalten.
Am 12.02.2020 hat das Amtsgericht Soest - Az.: 12 C 215/19 - ein Versäumnisurteil gegen den Kläger erlassen und die Klage abgewiesen.