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AG Soest, 18.05.2016 - 13 C 23/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen die Kfz-Versicherung auf Erstattung der Kosten für die Entwendung eines Navigationsgerätes aus dem versicherten Fahrzeug; Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 18.05.2016 - 13 C 23/16
- LG Arnsberg, 12.04.2017 - 3 S 110/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät
Auszug aus AG Soest, 18.05.2016 - 13 C 23/16
Denn der Kläger selbst hat keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen, vielmehr leitet er seine Vertragsstellung lediglich von der der Versicherungsnehmerin ab und kann deshalb Rechte aus diesem Vertrag grundsätzlich nur so erwerben, wie die Vertragspartner sie gestaltet haben (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14.05.2014, AZ: 14 T 3/14).
- LG Arnsberg, 12.04.2017 - 3 S 110/16 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 18.05.2016 (13 C 23/16) wird auf seine Kosten nach einem Gegenstandswert von 2.092,22 EUR zurückgewiesen.