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AG Solingen, 10.08.2018 - 14 C 151/18 |
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- OLG Karlsruhe, 22.12.2015 - 14 U 63/15
Auszug aus AG Solingen, 10.08.2018 - 14 C 151/18
Maßgeblich ist, ob der Geschädigte im Rahmen seiner subjektiven Einfluss- und Erkenntnismöglichkeiten den überflüssigen Mehraufwand oder die Täuschung über den tatsächlichen Umfang der Arbeiten vermeiden konnte (so ausdrücklich OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2015 - 14 U 63/15, Orientierungssatz 1 und 2).Die obergerichtliche Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass der Geschädigte nur in besonderen Fällen die Möglichkeit hat, das Gutachten aufgrund eigener Kenntnis zu überprüfen oder die Durchführung der Reparaturen selbst zu kontrollieren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2015 - 14 U 63/15, juris, Rn. 11) oder festzustellen, dass in Rechnung gestellte Kosten zu hoch oder gar nicht angefallen sind.
- AG Neuwied, 01.12.2022 - 44 C 952/21 Exemplarisch sei diesbezüglich auf die Urteile des AG Hamburg-Blankense, Az: 532 C 110/17, AG Bochum, Az: 66 C 439/17, AG Ulm, Az: 6C 1714/17, AG Ebersberg, Az: 9C 593/17, AG Solingen, Az. 14 C 151/18, AG Bad Urach, Az: 1 C 194/19, AG Dortmund, 404 c 1857119 verwiesen.