Rechtsprechung
AG Solingen, 14.04.2015 - 7 M 1405/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Kosten des Gerichtsvollziehers nach der Abnahme einer Vermögensauskunft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 10 W 33/14
Erfallen der Gebühr für die gütliche Erledigung bei Beauftragung des …
Auszug aus AG Solingen, 14.04.2015 - 7 M 1405/15
Nach der anderen Auffassung entfällt die Gebühr für die gütliche Erledigung nur, wenn der Auftrag des Gläubigers sowohl auf die Abnahme der Vermögensauskunft als auch auf die Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen gerichtet ist (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2014, I-10 W 33/14). - OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 66/14
Erfallen der Gebühr nach Nr. 207 KV- GvKostG
Auszug aus AG Solingen, 14.04.2015 - 7 M 1405/15
Nach einer Auffassung darf die Gebühr für die gütliche Erledigung schon dann nicht erhoben werden, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher entweder mit der Abnahme der Vermögensauskunft oder der Pfändung beauftragt hat (so etwa OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2014 I-17 W 66/14). - BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 140/84
Verzug des Verkäufers einer Gattungssache
Auszug aus AG Solingen, 14.04.2015 - 7 M 1405/15
Es handelt sich um einen Ausnahmetatbestand, der grundsätzlich eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1985, 2526).