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   AG Solingen, 31.05.2016 - 14 C 480/15   

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https://dejure.org/2016,63219
AG Solingen, 31.05.2016 - 14 C 480/15 (https://dejure.org/2016,63219)
AG Solingen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 14 C 480/15 (https://dejure.org/2016,63219)
AG Solingen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 14 C 480/15 (https://dejure.org/2016,63219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines typengemischten Pferdeeinstellervertrags bei Geltendmachung einer Gesundheitsgefährdung des eingestellten Pferdes wegen unsachgemäßer Fütterung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Pferdeeinstellervertrag: Fristlose Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Essen, 25.10.2018 - 10 S 170/17

    Rechtsnatur eines Tierpensionsvertrages

    Auch das Amtsgericht Solingen hat in seinem mit Urteil vom 31. Mai 2016 (14 C 480/15, juris) entschiedenen Fall den dort zwischen den Parteien geschlossenen Pferdepensions- und Einstellvertrag zwar als Verwahrungsvertrag eingeordnet, für die Bewertung der vereinbarten Kündigungsfrist jedoch "im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen des Pensionsgebers" auch die Regelungen des Mietvertragsrechts herangezogen.
  • LG Essen, 11.04.2019 - 10 S 69/18

    Tierpensions- und Einstellungsvertrag als entgeltlicher Verwahrungsvertrag

    Auch das Amtsgericht Solingen hat in seinem mit Urteil vom 31. Mai 2016 (14 C 480/15, juris) entschiedenen Fall den dort zwischen den Parteien geschlossenen Pferdepensions- und Einstellvertrag zwar als Verwahrungsvertrag eingeordnet, für die Bewertung der vereinbarten Kündigungsfrist jedoch "im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen des Pensionsgebers" auch die Regelungen des Mietvertragsrechts herangezogen.
  • AG Eschweiler, 19.01.2021 - 25 C 134/19

    Pferdeeinstellvertrag; AGB-Prüfung; Kündigungsfrist, anrechenbare Aufwendungen

    Das Gericht erachtet hierbei einen Betrag in Höhe von 1/3 des monatlich vereinbarten Gesamtpreises als angemessen, § 287 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 1476/06, BauR 2007, 2116; AG Grünstadt, Urteil vom 22.07.2010, 3 C 116/10, BeckRS 2011, 483; AG Solingen Urteil vom 31.05.2016, 14 C 480/15, BeckRS 2016, 123102).
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