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AG Soltau, 23.06.2014 - 4 C 44/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Na sowas: Mobiles Internet ist teuer! - Das berechtigt Kunden nicht, einen Mobilfunkvertrag fristlos zu kündigen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1468
- MMR 2015, 287
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf …
Auszug aus AG Soltau, 23.06.2014 - 4 C 44/14
Weiterhin stellt es gerade im Hinblick auf die fortschreitende Entwicklung der Kommunikationstechnik keinen unzumutbaren Nachteil für den Kläger dar, dass die zusätzlichen Leistungen durch die Beklagte ohne zuvor gesondert ergehenden Hinweis zu erbringen sind, weil deren Inanspruchnahme dem Kläger freigestellt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.03.2012, III ZR 190/11). - LG Duisburg, 13.07.2011 - 11 S 25/11
Verpflichtung eines Mobilfunkanbieters zum Hinweis auf die Kosten der …
Auszug aus AG Soltau, 23.06.2014 - 4 C 44/14
Mithin liegt der hohe Verbrauch seines Datenvolumens in seiner Eigenverantwortung (vgl. dazu LG Duisburg, Urteil vom 13.07.2011, 11 S 25/11).