Rechtsprechung
AG Sonneberg, 28.06.2005 - 4 C 8/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... (2)
- VG Koblenz, 17.02.2009 - 7 K 806/08
Streit um Verbrauchermarkt in Diez
Denn das Vorhaben bleibt mit seiner Verkaufsfläche unter der Marge von 800 m², deren Überschreiten nach einhelliger Rechtsprechung als Indiz für die Annahme eines großflächigen Einzelhandels angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2006 - 4 C 8/05 -, nach [...]).Dieser ist eigenständig zu betrachten; er verfügt insbesondere über eigene Personalräume und ist baulich von der Haupthalle abgesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2006, a.a.O.).
- VG Münster, 23.06.2016 - 2 K 1681/14 vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 29. Mai 2013 - 10 A 1144/11 -, juris, Rn. 28 ff., zu einem Backshop; BVerwG, Urteile vom 24. November 2015 - 4 C 14/04 -, juris, zu einem Toto/Lotto-Laden, und vom 24. November 2015 - 4 C 8/05 -, juris, zu einem Getränkemarkt.