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AG Sonthofen, 08.11.2016 - 1 C 419/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
§ 249 BGB
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Sonthofen verurteilt zur Zahlung restlicher Reparaturkosten, restliche merkantile Wertminderung und restliche allgemeine Pauschalunkosten mit Urteil vom 8.11.2016 - 1 C 419/16 - .
Kurzfassungen/Presse
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Urteilt zu der merkantilen Wertminderung nach Unfall
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Sonthofen, 08.11.2016 - 1 C 419/16
Insoweit geht jedenfalls das Werkstattrisiko auch bei objektiv übersetzten Kosten zu Lasten der Beklagten, insoweit der Kläger als Geschädigter bei einer subjektiven ex - ante - Betrachtung im Rahmen seiner individuellen Erkenntnis - und Einflussmöglichkeiten wirtschaftlich vernünftig vorging, was regelmä- Rig bei einer Vergabe des Reparaturauftrages an eine Fachwerkstatt zu bejahen ist, welche insoweit auch nicht als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten fungiert (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73; BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 528/12). - BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus AG Sonthofen, 08.11.2016 - 1 C 419/16
Insoweit geht jedenfalls das Werkstattrisiko auch bei objektiv übersetzten Kosten zu Lasten der Beklagten, insoweit der Kläger als Geschädigter bei einer subjektiven ex - ante - Betrachtung im Rahmen seiner individuellen Erkenntnis - und Einflussmöglichkeiten wirtschaftlich vernünftig vorging, was regelmä- Rig bei einer Vergabe des Reparaturauftrages an eine Fachwerkstatt zu bejahen ist, welche insoweit auch nicht als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten fungiert (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73; BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 528/12). - BGH, 21.06.2016 - VI ZR 475/15
Formularvertrag mit einem Kraftfahrzeuggutachter: Inhaltskontrolle für eine …
Auszug aus AG Sonthofen, 08.11.2016 - 1 C 419/16
Denn der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von & 249 Il 1 BGB (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 15.09.2015, VI ZR 475/15).