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   AG Sonthofen, 23.11.2016 - 1 C 160/16   

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https://dejure.org/2016,45104
AG Sonthofen, 23.11.2016 - 1 C 160/16 (https://dejure.org/2016,45104)
AG Sonthofen, Entscheidung vom 23.11.2016 - 1 C 160/16 (https://dejure.org/2016,45104)
AG Sonthofen, Entscheidung vom 23. November 2016 - 1 C 160/16 (https://dejure.org/2016,45104)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Sonthofen, 23.11.2016 - 1 C 160/16
    Insoweit geht jedenfalls das Werkstattrisiko auch bei objektiv übersetzten Kosten zu Lasten der Beklagten, insoweit der Kläger als Geschädigter bei einer subjektiven ex - ante - Betrachtung im Rahmen seiner individuellen Erkenntnis - und Einflussmöglichkeiten wirtschaftlich vernünftig vorging, was regelmäßig bei einer Vergabe des Reparaturauftrages an eine Fachwerkstatt zu bejahen ist, welche insoweit auch nicht als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten fungiert (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73; BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 528/12).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Sonthofen, 23.11.2016 - 1 C 160/16
    Insoweit geht jedenfalls das Werkstattrisiko auch bei objektiv übersetzten Kosten zu Lasten der Beklagten, insoweit der Kläger als Geschädigter bei einer subjektiven ex - ante - Betrachtung im Rahmen seiner individuellen Erkenntnis - und Einflussmöglichkeiten wirtschaftlich vernünftig vorging, was regelmäßig bei einer Vergabe des Reparaturauftrages an eine Fachwerkstatt zu bejahen ist, welche insoweit auch nicht als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten fungiert (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73; BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 528/12).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 475/15

    Formularvertrag mit einem Kraftfahrzeuggutachter: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus AG Sonthofen, 23.11.2016 - 1 C 160/16
    Denn der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach 8 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von & 249 || 1 BGB (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 15.09.2015, VI ZR 475/15).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus AG Sonthofen, 23.11.2016 - 1 C 160/16
    Dahingehend verbietet sich auch eine Ermittlung der allgemeinen Angemessenheit der von der Reparaturfirma berechneten Verbringungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015, VI ZR 475/14).
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