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   AG Spaichingen, 08.05.2007 - 2 C 612/06   

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https://dejure.org/2007,30104
AG Spaichingen, 08.05.2007 - 2 C 612/06 (https://dejure.org/2007,30104)
AG Spaichingen, Entscheidung vom 08.05.2007 - 2 C 612/06 (https://dejure.org/2007,30104)
AG Spaichingen, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 2 C 612/06 (https://dejure.org/2007,30104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 209
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Spaichingen, 08.05.2007 - 2 C 612/06
    Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof auch noch einmal in seinem Urteil vom 12.07.2005 ( NJW 2005, 3134 ff. [BGH 12.07.2005 - VI ZR 132/04] ) bekräftigt.
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus AG Spaichingen, 08.05.2007 - 2 C 612/06
    Der Geschädigte, der nicht einen fiktiven Restwert abrechnet, sondern denjenigen, den er durch den Verkauf seines Fahrzeugs zulässigerweise realisiert hat, kann seiner Schadensabrechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrunde legen (vgl. BGH, NJW 2005, 2541 [BGH 07.06.2005 - VI ZR 192/04] ).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Spaichingen, 08.05.2007 - 2 C 612/06
    Will er dieses Risiko vermeiden, muss er sich vor Verkauf des beschädigten Fahrzeugs mit dem Haftpflichtversicherer abstimmen oder ein eigenes Gutachten mit einer korrekten Wertermittlung einholen, auf dessen Grundlage er die Schadensberechnung vornehmen kann (vgl. BGH, NJW 1993, 1849 [BGH 06.04.1993 - VI ZR 181/92] ).
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