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   AG Speyer, 11.09.2017 - 32 C 23/17   

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https://dejure.org/2017,48392
AG Speyer, 11.09.2017 - 32 C 23/17 (https://dejure.org/2017,48392)
AG Speyer, Entscheidung vom 11.09.2017 - 32 C 23/17 (https://dejure.org/2017,48392)
AG Speyer, Entscheidung vom 11. September 2017 - 32 C 23/17 (https://dejure.org/2017,48392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 788 ZPO, Nr 2300 RVG-VV, § 1 RVG, §§ 1 ff RVG
    Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einem"Anerkenntnis- und Ratenzahlungsvergleich"; Ersatzfähigkeit einer Geschäftsgebühr für eine Zwangsvollstreckungsandrohung nach Vollstreckungsbescheid; Ersatz von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen

    Daran ändert selbst der Umstand nichts, wenn gegenüber dem Inkassounternehmen ein Schuldanerkenntnis betreffend Kontoführungskosten abgegeben wird (ebenso: AG Speyer, Urteil vom 11.9.2017 - 32 C 23/17 unter Verweis auf § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
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