Rechtsprechung
AG Speyer, 11.09.2017 - 32 C 23/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 788 ZPO, Nr 2300 RVG-VV, § 1 RVG, §§ 1 ff RVG
Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einem"Anerkenntnis- und Ratenzahlungsvergleich"; Ersatzfähigkeit einer Geschäftsgebühr für eine Zwangsvollstreckungsandrohung nach Vollstreckungsbescheid; Ersatz von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Geltend gemachte Inkassokosten und Kontoführungsgebühren stehen nicht zu
Wird zitiert von ...
- VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen …
Daran ändert selbst der Umstand nichts, wenn gegenüber dem Inkassounternehmen ein Schuldanerkenntnis betreffend Kontoführungskosten abgegeben wird (ebenso: AG Speyer, Urteil vom 11.9.2017 - 32 C 23/17 unter Verweis auf § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).