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   AG Speyer, 25.01.2016 - 43 F 326/04.GÜ   

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https://dejure.org/2016,65762
AG Speyer, 25.01.2016 - 43 F 326/04.GÜ (https://dejure.org/2016,65762)
AG Speyer, Entscheidung vom 25.01.2016 - 43 F 326/04.GÜ (https://dejure.org/2016,65762)
AG Speyer, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 43 F 326/04.GÜ (https://dejure.org/2016,65762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 259 Abs 3 BGB, § 260 Abs 2 BGB, § 260 Abs 3 BGB, § 1379 Abs 1 S 1 BGB, § 259 Abs 3 BGB
    Zugewinnausgleich: Erforderlichkeit der eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich des Bestandsverzeichnisses über das Endvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Endvermögensaufstellung an Eides statt; Auskunftserteilung über den Bestand des Endvermögens i.R.d. Scheidungsverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus AG Speyer, 25.01.2016 - 43 F 326/04
    Hierbei ist sein Gesamtverhalten einschließlich seines früheren Verhaltens zu würdigen, auch wenn der Auskunftspflichtige zunächst unrichtige oder unvollständige Angaben inzwischen korrigiert hat (vgl. BGH FamRZ 1984, 144 ff; Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 259, Rdnr.13; OLG Köln v. 25.06.1997, 27 UF 5/97, zitiert nach juris).

    Dem Antragsteller, selbst Rechtsanwalt und von einer Fachanwältin für Familienrecht anwaltlich vertreten, hätte die Rechtsprechung des BGH vom 01.12.1983, abgedruckt in FamRZ 1984, 144-148, bekannt sein müssen.

  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Auszug aus AG Speyer, 25.01.2016 - 43 F 326/04
    An den Vortrag ausreichend konkreter Verdachtsgründe, aus denen sich die naheliegende Möglichkeit einer unvollständigen oder unrichtigen Auskunft ergibt, dürfen deshalb keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH FamRZ 1982, 27, 28; BGH NJW 2005, 1492).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZR 93/02

    Auskunftsansprüche von Ehegatten über illoyale Vermögensminderungen

    Auszug aus AG Speyer, 25.01.2016 - 43 F 326/04
    An den Vortrag ausreichend konkreter Verdachtsgründe, aus denen sich die naheliegende Möglichkeit einer unvollständigen oder unrichtigen Auskunft ergibt, dürfen deshalb keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH FamRZ 1982, 27, 28; BGH NJW 2005, 1492).
  • OLG Köln, 25.06.1997 - 27 UF 5/97
    Auszug aus AG Speyer, 25.01.2016 - 43 F 326/04
    Hierbei ist sein Gesamtverhalten einschließlich seines früheren Verhaltens zu würdigen, auch wenn der Auskunftspflichtige zunächst unrichtige oder unvollständige Angaben inzwischen korrigiert hat (vgl. BGH FamRZ 1984, 144 ff; Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 259, Rdnr.13; OLG Köln v. 25.06.1997, 27 UF 5/97, zitiert nach juris).
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