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AG Speyer, 31.07.2009 - 34a C 21/09 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 76/06
Rechtsfolgen der Abrechnung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts beim Verkehrsunfall …
Auszug aus AG Speyer, 31.07.2009 - 34a C 21/09
Er rnsßtöBt heitZurSchadensgerünghaltung, wenner einFahraeug zu einemUnfallensaEhrlf anmietet, der gegenüber dsm "normalen TarJl" soweitdieBesonderheitsn leurer'rst, dlesesTarifsmitHücksichtaufdasUnfallereign's e'nengegenllber dern"l,lormalrdrif" höheran Prelsrechtfertigen, weil sieauftelstungdesVermieterc beruhen, diedurchoe oesondaren Unfallsiuatiryr veranlasst und lnfolgedessenzurSchadansbehebung nachg 2EUR tsGBsrforderllch stnd(vgl.u-a BGH,VersR 07, 71&und08,1370).