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   AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16 (IV)   

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AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16 (IV) (https://dejure.org/2019,10129)
AG Springe, Entscheidung vom 10.01.2019 - 4 C 70/16 (IV) (https://dejure.org/2019,10129)
AG Springe, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 4 C 70/16 (IV) (https://dejure.org/2019,10129)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Eine Heilbehandlungsmaßnahme ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 10.07.1996, IV ZR 133/95).

    Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 10.07.1996, IV ZR 133/95).

    Gegenstand der Beurteilung können vielmehr nur die objektiven medizinischen Befunde und Erkenntnisse im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung sein (BGHZ 133, 208 = NJW 1996, 3074 = r + s 1996, 457 = MedR 1997, 172).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand (BGH, Urteil vom 21.09.2005, IV ZR 113/04).

    Das ist allgemein dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2003 12 U 32/03), wobei durch die Anknüpfung der Beurteilung an den Zeitpunkt der Behandlung die Frage der medizinischen Notwendigkeit damit auch immer abhängig ist von den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft Steht die Eignung der Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindem nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus in der Regel auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH, Urteil vom 21.09.2005, IV ZR 113/04).

  • AG Reutlingen, 26.06.2015 - 5 C 1396/14

    Augenarzt kann Laser nach GOÄ-Ziffer A5855 bei Katarakt-Operation abrechnen

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Die von den Parteien vorgelegten Entscheidungen und laut Angabe des Sachverständigen im dreistelligen Bereich liegenden wissenschaftlichen Beiträge zeigen auch, dass es sich nicht nur um einen kurzlebigen Trend der Behandlungsart handelt, sondern um eine Operationstechnik, die sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und infolge des technischen Fortschritts zu Gunsten des Patienten entwickelt hat (vgl. auch AG Reutlingen, 5 C 1396/14).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03

    Private Krankheitskostenversicherung: Ersatzfähigkeit der Kosten einer

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Das ist allgemein dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2003 12 U 32/03), wobei durch die Anknüpfung der Beurteilung an den Zeitpunkt der Behandlung die Frage der medizinischen Notwendigkeit damit auch immer abhängig ist von den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft Steht die Eignung der Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindem nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus in der Regel auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH, Urteil vom 21.09.2005, IV ZR 113/04).
  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07

    "Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Daraus folgt zugleich die Selbstverständlichkeit, dass Leistungen, die nicht Bestandteil einer anderen abgerechneten Leistung sind, abrechenbar sind, soweit es sich um selbstständige Leistungen handelt" (BGH, Urteil vom 05.06.2008, Az.: III ZR 239/07).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Jedenfalls dann, wenn die Entscheidung des behandelnden Arztes diesem Maßstab entspricht muss der Versicherungsnehmer ihr auch im Blick auf seine Krankenversicherung vertrauen dürfen (OLG Nürnberg a a.O. unter Verweis auf BGH, NJW 1979,1250).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Dies ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist die Krankheit zu heilen oder zu lindem (BGHZ 154, 154 = NJW 2003, 1596 = r + s 2003, 246 = MedR 2003, 407).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2015 - 8 U 935/14

    Medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung

    Auszug aus AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16
    Auf der anderen Seite ist wegen der Besonderheiten der Medizin und dem Fortschreiten ihrer Erkenntnisse einerseits und der Unsicherheiten bei der Diagnostik anderseits ein Behandlungskorridor eröffnet, der mehrere Behandlungsmethoden als medizinisch vertretbar erscheinen lässt (OLG Nürnberg, Uri. v. 23.11.2015-8 U 935/14 in NJOZ2016, 626, beck-online).
  • AG Wesel, 18.07.2019 - 5 C 259/18
    "Trotz der eindeutigen Regelung des Laserzuschlags nach GOÄ-Nr. 441 übersehen viele Gerichte wie das AG Erlangen (16.10.2018 - 6 C 1807/17), das AG Dortmund (06.11.2018 - 412 C 1712/17) oder auch das AG Springe (10.01.2019 - 4 C 70/16 [IV]) die originär in der GOÄ vorgesehene Zuschlagsposition für den Laser (GOÄ-Nr. 441).
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