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AG St. Goar, 10.03.2014 - 4 UR II 3/12 |
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Verfahrensgang
- AG St. Goar, 10.03.2014 - 4 UR II 3/12
- OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14
Wird zitiert von ... (2)
- AG St. Goar, 05.11.2015 - 4 C 3/14 Der Kläger beantragt daher, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 266.298,57 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz hieraus seit dem 30.09.2013 sowie vorprozessualer Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 3.579,50 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatznach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz hieraus seit Klagezustellung zu zahlen und dem Beklagten neben den Kosten des Rechtsstreits auch die Kosten des Verklarungsverfahrens vor dem Schifffahrtsgericht St. Goar mit dem Aktenzeichen 4 UR II 3/12 BSch aufzuerlegen.
Das Gericht hat zu Beweiszwecken die Akte über das Verklarungsverfahren vor dem erkennenden Gericht mit dem Aktenzeichen 4 UR II 3/12 BSch beizogen und ausgewertet.
- OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14
Streitwert im Verfahren vor dem Schifffahrtsgericht
(Schifffahrtsgericht St. Goar, Az.: 4 UR II 3/12 BSch).