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AG St. Goar, 11.10.2007 - 4 C 4/07 BSchRh |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG St. Goar, 07.05.2007 - 4 C 4/07
- AG St. Goar, 11.10.2007 - 4 C 4/07 BSchR
- OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
Sorgfaltsanforderungen beim Autofährbetrieb
Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 11.10.2007, Az. 4 C 4/07, BSchRh, wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:.Das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 940, 46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78, 50 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, aufgehoben und die Klage abgewiesen.