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AG St. Goar, 13.01.2011 - 4 C 8/10 |
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Verfahrensgang
- AG St. Goar, 13.01.2011 - 4 C 8/10
- OLG Köln, 25.10.2011 - 3 U 8/11
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 25.10.2011 - 3 U 8/11
Haftung bei Auffahren eines Binnenschiffs auf ein vorausfahrendes Motorschiff; …
Auf die Berufung der Klägerin zu 1. wird das am 13.01.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts St. Goar - Moselschifffahrtsgericht - 4 C 8/10 BschMo - teilweise abgeändert.Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts St. Goar - Moselschifffahrtsgericht - vom 29.09.2010 - 4 C 8/10 BschMo - wird aufrecht erhalten, soweit die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, an die Klägerin zu 1.48.301,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 27.5000,00 EUR seit dem 04.08.2008 sowie aus 20.801,61 EUR seit dem 14.08.2010 zu zahlen.