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   AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 68 Js 1597/21 (2518/21)   

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AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 68 Js 1597/21 (2518/21) (https://dejure.org/2022,663)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 13.01.2022 - 25 OWi 68 Js 1597/21 (2518/21) (https://dejure.org/2022,663)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 25 OWi 68 Js 1597/21 (2518/21) (https://dejure.org/2022,663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Traffistar S 330, standardisiertes Messverfahren, mangelnde Überprüfbarkeit

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    OWiG
    1. Bei Messungen mit dem Geschwindigkeits-Messgerät Traffistar S 330 der Fa. Jenoptik handelt es sich um standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.2. Der Umstand, dass bei diesem Messgerät wie mittlerweile bei fast allen Messgeräten ...

  • JurPC

    Messungen mit dem Geschwindigkeits-Messgerät Traffistar S 330

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Darum werden Daten nicht erhoben oder gelöscht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 2518/21
    Die Einschätzung des erkennenden Gerichts zur Verwertbarkeit vom Messungen/Messergebnissen stützt sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (19. August 1993 - 4 StR 627/92 und 30. Oktober 1997 - 4 StR 24/97), mit welcher das Institut des standardisierten Messverfahrens geschaffen wurde.

    Die Einschätzung des erkennenden Gerichts zur Verwertbarkeit von Messungen/Messergebnissen stützt sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (19.08.1993, 4 StR 627/92 und 30.10.1997, 4 StR 24/97), mit welcher das Institut des standardisierten Messverfahrens geschaffen wurde.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 2518/21
    Die Einschätzung des erkennenden Gerichts zur Verwertbarkeit vom Messungen/Messergebnissen stützt sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (19. August 1993 - 4 StR 627/92 und 30. Oktober 1997 - 4 StR 24/97), mit welcher das Institut des standardisierten Messverfahrens geschaffen wurde.

    Die Einschätzung des erkennenden Gerichts zur Verwertbarkeit von Messungen/Messergebnissen stützt sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (19.08.1993, 4 StR 627/92 und 30.10.1997, 4 StR 24/97), mit welcher das Institut des standardisierten Messverfahrens geschaffen wurde.

  • OLG Jena, 14.04.2008 - 1 Ss 281/07

    Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Überwachungsgerät

    Auszug aus AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 2518/21
    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Firma Jenoptik, Typ Traffistar S330, handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl. OLG Jena, Beschluss vom 14.04.2008, 1 Ss 281/07, OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2016, 3 RBs 385/15).

    Ausführlicher ist diese dargelegt im Beschluss des OLG Jena vom 14.04.2008 (1 Ss 281/07):.

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 2518/21
    Diese Auffassung zur Verwertbarkeit von Messungen und Messergebnissen wird mittlerweile von nahezu allen Oberlandesgerichten in Deutschland vertreten und ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts auch konform mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18).(Rn.53).

    An der Verwertbarkeit einer Messung trotz nicht vorhandener Rohmessdaten hat auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - nichts geändert.

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 2518/21
    Bedenkt man, dass schon in Strafsachen regelmäßig die Ergebnisse allgemein anerkannter kriminaltechnischer oder rechtsmedizinischer Untersuchungsverfahren verwertet werden, ohne dass die genaue Funktionsweise der verwendeten Messgeräte bekannt ist, so besteht kein Anlass für insoweit strengere Anforderungen in Bußgeldsachen, bei denen es lediglich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht und die im Hinblick auf ihre vorrangige Bedeutung für Massenverfahren des täglichen Lebens auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet sind (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, IV-1 RBs 50/14).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Auszug aus AG St. Ingbert, 13.01.2022 - 25 OWi 2518/21
    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Firma Jenoptik, Typ Traffistar S330, handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl. OLG Jena, Beschluss vom 14.04.2008, 1 Ss 281/07, OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2016, 3 RBs 385/15).
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