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   AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22)   

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https://dejure.org/2022,25169
AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) (https://dejure.org/2022,25169)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) (https://dejure.org/2022,25169)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 15. September 2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) (https://dejure.org/2022,25169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung, standardisiertes Messverfahren, Beschilderungsplan, Token

  • openjur.de
  • IWW
  • JurPC

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid im Falle von standardisierten Messverfahren

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung PoliScan - kein Anspruch auf Token-Überlassung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Rohmessdaten - kein Problem!

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen gibt es nicht!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Verkehrszeichen stellen Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen dar und sind nach §§ 43 111, 44 VwVfG nur unwirksam, wenn sie nichtig sind, ansonsten ist ein Verwaltungsakt zu befolgen, auch wenn er fehlerhaft ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. November 2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20).

    Die Messörtlichkeit einschließlich der Beschilderung ist durch das Messprotokoll in der Akte ausreichend dokumentiert, so dass es der Überlassung der verkehrsrechtlichen Anordnung nicht bedarf (OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - Az. 1 OWi 6 SsRs 271/20, juris Rn. 56).

    Sie sind nach §§ 43 111, 44 VwVfG nur unwirksam, wenn sie nichtig sind, ansonsten ist ein Verwaltungsakt zu befolgen, auch wenn er fehlerhaft ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020 - Az. 1 OWi 6 SsRs 271/20, juris Rn. 57).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Diese Auffassung zur Verwertbarkeit von Messungen und Messergebnissen wird mittlerweile von nahezu allen Oberlandesgerichten in Deutschland vertreten und ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts auch konform mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18).

    Daran hat auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - nichts geändert.

  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Dieses seit Jahrzehnten bewährte Rechtsinstitut wird dadurch unterlaufen und ad absurdum geführt (sehr anschaulich: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 3 Ss-OWi 476/22).

    (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2022, 3 Ss-OWi 476/22).

  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Nach aktueller Rechtsprechung besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde das zu den übermittelten Messdaten passende Entschlüsselungsprogramm zur Verfügung stellt, das Programm kann beim Hersteller der Geschwindigkeitsmessanlage käuflich erworben werden (AG Gosslar, Beschl. v. 16.02.2021 - Az. 26 OWi 39/21 mit Verweis auf OLG Celle, Beschl. v. 21.03.2016 - Az. 2 Ss (OWi) 77/16, juris Rn. 11 ff.; AG Buxtehude, Beschl. v. 23.11.2017 - Az. 21 OWi 382/17).
  • AG Buxtehude, 23.11.2017 - 21 OWi 382/17

    Akteneinsicht, Umfang, Bußgeldverfahren, Dateiformat

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Nach aktueller Rechtsprechung besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde das zu den übermittelten Messdaten passende Entschlüsselungsprogramm zur Verfügung stellt, das Programm kann beim Hersteller der Geschwindigkeitsmessanlage käuflich erworben werden (AG Gosslar, Beschl. v. 16.02.2021 - Az. 26 OWi 39/21 mit Verweis auf OLG Celle, Beschl. v. 21.03.2016 - Az. 2 Ss (OWi) 77/16, juris Rn. 11 ff.; AG Buxtehude, Beschl. v. 23.11.2017 - Az. 21 OWi 382/17).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Bedenkt man, dass schon in Strafsachen regelmäßig die Ergebnisse allgemein anerkannter kriminaltechnischer oder rechtsmedizinischer Untersuchungsverfahren verwertet werden, ohne dass die genaue Funktionsweise der verwendeten Messgeräte bekannt ist, so besteht kein Anlass für insoweit strengere Anforderungen in Bußgeldsachen, bei denen es lediglich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht und die im Hinblick auf ihre vorrangige Bedeutung für Massenverfahren des täglichen Lebens auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet sind (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, IV-1 RBs 50/14).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 181/21

    Vorlage eines Oberlandesgerichts bei dem BGH (entgegenstehende rechtliche

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Bei entsprechenden Zugangsersuchen obliegt es den Bußgeldbehörden und den Gerichten, im Einzelfall zu entscheiden, ob sich das Gesuch innerhalb des durch diese Voraussetzungen gesetzten Rahmens hält (BGH, Beschl. v. 30.03.2022 - 4 StR 181/21).
  • AG Goslar, 16.02.2021 - 26 OWi 39/21
    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Nach aktueller Rechtsprechung besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde das zu den übermittelten Messdaten passende Entschlüsselungsprogramm zur Verfügung stellt, das Programm kann beim Hersteller der Geschwindigkeitsmessanlage käuflich erworben werden (AG Gosslar, Beschl. v. 16.02.2021 - Az. 26 OWi 39/21 mit Verweis auf OLG Celle, Beschl. v. 21.03.2016 - Az. 2 Ss (OWi) 77/16, juris Rn. 11 ff.; AG Buxtehude, Beschl. v. 23.11.2017 - Az. 21 OWi 382/17).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge des Verstoßes gegen das

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Wird von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen, bedarf es der Hinzuziehung eines Beschilderungsplanes bzw. der verkehrsrechtlichen Anordnung nicht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22
    Die Einschätzung des erkennenden Gerichts zur Verwertbarkeit vom Messungen/Messergebnissen stützt sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (19.08.1993, 4 StR 627/92 und 30.10.1997, 4 StR 24/97), mit welcher das Institut des standardisierten Messverfahrens geschaffen wurde.
  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

  • OLG Bamberg, 12.03.2019 - 2 Ss OWi 67/19

    Standardisierter Messbetrieb mit PoliScanspeed aus "Enforcement Trailer"

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2021 - Ss Bs 100/21
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

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