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   AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16   

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AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16 (https://dejure.org/2017,20988)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 26.04.2017 - 2 OWi 379/16 (https://dejure.org/2017,20988)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 26. April 2017 - 2 OWi 379/16 (https://dejure.org/2017,20988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Leivtec XV3: Freispruch wegen gelöschter Messdaten!

  • IWW

    §§ 46 OWiG i.V.m. 467 StPO

  • JurPC

    Einsichtsrecht in die Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 - Einsichtsrecht in die Rohmessdaten

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Freispruch im Bußgeldverfahren wegen fehlender Messdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Freispruch beim Leivtec XV 3 wegen fehlender Rohmessdaten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Stralsund, 07.11.2016 - 324 OWi 554/16

    TraffiStar S 350, standardisiertes Messverfahren

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    vorliegend verwendete Messgerät des Typs Leivtec XV3 schließt daher nach den getroffenen Feststellungen von vorneherein die Möglichkeit aus, die Zuverlässigkeit einer Messung etwa durch Sachverständigenbeweis zu überprüfen, wodurch sowohl die Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen aufgrund der ihm im Rahmen des standardisierten Messverfahrens auferlegten Pflichten massiv beschränkt werden, als auch die Amtsermittlungsmöglichkeit des Gerichts unmöglich gemacht wird (vgl. hierzu auch AG Stralsund, Urt. v. 07.11.2016 - 324 OWi 554/16 für Traffistar S350).

    Ansicht des Amtsgerichts Stralsund kommt in derartigen Fällen eine Anerkennung als standardisiertes Messverfahren nicht mehr in Betracht (AG Stralsund, Urt. v. 07.11.2016 - 324 OWi 554/16).

    Bei dieser Sachlage fehlt es auch nach Ansicht des erkennenden Gerichts an einem tauglichen Beweismittel für die dem Beschuldigten zur Last gelegte Geschwindigkeitsüberschreitung (vgl. AG Stralsund, Urt. v. 07.11.2016 - 324 OWi 554/16).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    Während bspw. das OLG Celle, OLG Düsseldorf und das OLG Saarbrücken unter Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip, dem allgemeinen Freiheitsrecht und dem Recht auf ein faires Verfahren dies bejahen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 16.06.2016, 1 Ss OWi 96/16,OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016, Az. Ss (BS) 6/2016 (4/16 OWi), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2015 - 2 RBs 63/15, ju­ris Rn. 17), verneint das OLG Bamberg einen Anspruch des Betroffenen auf Einsicht und Herausgabe in die Rohmessdaten ohne konkreten Vortrag des Betroffenen mit dem Verweis auf das Prinzip des standardisierten Messverfahrens (OLG Bamberg, Beschluss v. 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15) Abs. 30.
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    Während bspw. das OLG Celle, OLG Düsseldorf und das OLG Saarbrücken unter Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip, dem allgemeinen Freiheitsrecht und dem Recht auf ein faires Verfahren dies bejahen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 16.06.2016, 1 Ss OWi 96/16,OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016, Az. Ss (BS) 6/2016 (4/16 OWi), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2015 - 2 RBs 63/15, ju­ris Rn. 17), verneint das OLG Bamberg einen Anspruch des Betroffenen auf Einsicht und Herausgabe in die Rohmessdaten ohne konkreten Vortrag des Betroffenen mit dem Verweis auf das Prinzip des standardisierten Messverfahrens (OLG Bamberg, Beschluss v. 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15) Abs. 30.
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - Ss (BS) 6/16

    Rechtsbeschwerde im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge einer

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    Während bspw. das OLG Celle, OLG Düsseldorf und das OLG Saarbrücken unter Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip, dem allgemeinen Freiheitsrecht und dem Recht auf ein faires Verfahren dies bejahen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 16.06.2016, 1 Ss OWi 96/16,OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016, Az. Ss (BS) 6/2016 (4/16 OWi), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2015 - 2 RBs 63/15, ju­ris Rn. 17), verneint das OLG Bamberg einen Anspruch des Betroffenen auf Einsicht und Herausgabe in die Rohmessdaten ohne konkreten Vortrag des Betroffenen mit dem Verweis auf das Prinzip des standardisierten Messverfahrens (OLG Bamberg, Beschluss v. 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15) Abs. 30.
  • AG Castrop-Rauxel, 12.02.2016 - 6 OWi 4/16

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Verwertbarkeit Messung

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    Bei dem tatgegenständlich verwendeten Messverfahren handelt es sich zwar grundsätzlich um ein sog. standardisiertes Messverfahren (vgl. auch AG Castrop-Rauxel, Urt. v. 12.02.2016 - 6 OWi-256 Js 68/16-4/16 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    Während bspw. das OLG Celle, OLG Düsseldorf und das OLG Saarbrücken unter Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip, dem allgemeinen Freiheitsrecht und dem Recht auf ein faires Verfahren dies bejahen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 16.06.2016, 1 Ss OWi 96/16,OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016, Az. Ss (BS) 6/2016 (4/16 OWi), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2015 - 2 RBs 63/15, ju­ris Rn. 17), verneint das OLG Bamberg einen Anspruch des Betroffenen auf Einsicht und Herausgabe in die Rohmessdaten ohne konkreten Vortrag des Betroffenen mit dem Verweis auf das Prinzip des standardisierten Messverfahrens (OLG Bamberg, Beschluss v. 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15) Abs. 30.
  • AG Gelnhausen, 06.07.2012 - 44 OWi 2575 Js 6195/12

    Ausschluss einer Fehlmessung

    Auszug aus AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16
    Aus der Distanzverringerung während der Messzeit ergibt sich die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs (vgl. auch AG Gelnhausen • Urteil vom 6. Juli 2012 • Az. 44 OWi - 2575 Js 6195/12, Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWI Verfahren, Rn 2011).
  • AG Neunkirchen, 15.05.2017 - 19 OWi 534/16

    Standardisiertes Messverfahren, Traffistar S 350

    Denn hierdurch wird der Betroffene lediglich in die Lage versetzt im Vorfeld der Hauptverhandlung eine Messung durch einen von ihm beauftragen Sachverständigen überprüfen zu lassen (vgl. AG St Ingbert Urteil vom 26.04.2017 Az. 2 OWI 379/16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der

    Ob mit der Rechtsprechung einiger Amtsgerichte eine andere Bewertung deshalb geboten sein könnte, weil das Gerät keinen Zugriff auf die Rohmessdaten und deshalb eine Plausibilitätskontrolle nicht ermögliche, vgl. AG Heidelberg, Urteil vom 18. Januar 2018 - 17 OWi 540 Js 21713/17 -, ZfSch 2018, 412 (413), mit krit. Anm. von Krenberger; AG Neunkirchen, Urteil vom 15. Mai 2017 - 19 OWi 534/16 -, n. v.; AG St. Ingbert, Urteil vom 26. April 2017 - 2 OWi 379/16 -, n. v.; AG Stralsund, Urteil vom 7. November 2016 - 324 OWi 554/16 -, juris Rn. 16, bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18

    Berücksichtigung allgemeinkundiger Tatsachen im Rahmen der Sachrüge

    Diesbezüglichen Klärungsbedarf sieht die Verteidigerin im Hinblick auf das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 26.04.2017 (2 OWi 379/16, BI. 35 ff. d. A.) sowie "weitere Internetseiten und Publikationen zu Leivtec XV3", "so dass die Löschung von Rohmessdaten durch dieses Messgerät als allgemeinkundig bereits auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen" sei.

    b) Soweit die Verteidigerin dies in der Begründung des Zulassungsantrags im Hinblick auf das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 26.04.2017 (2 OWi 379/16) und "weitere Internetseiten und Publikationen zu Leivtec XV3", aus denen sich "die Löschung von Rohmessdaten durch dieses Messgerät" ergeben soll, in Abrede zu stellen versucht, vermag das die Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung des materiellen Rechts schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil in dem angefochtenen Urteil nicht festgestellt ist, dass bei dem im vorliegenden Fall verwendeten Messgerät bestimmte Rohmessdaten nicht gespeichert bzw. gelöscht wurden und daher eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen nicht möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2017- Ss RS 48/2017 (72/17 OWi)- zu einem gleichgelagerten Fall).

    Soweit das Amtsgericht St. Ingbert in seinem Urteil vom 26.04.2017 (2 OWi 379/16) ausgeführt hat, bei dem - in dem von ihm entschiedenen Fall verwendeten - Messgerät Leivtec XV3 sei eine neue Softwareversion 2.0 aufgespielt worden, bei der im Gegensatz zur Softwareversion 1.0, bei der sämtliche vom Gerät ermittelten Messwerte während des Messverlaufs gespeichert worden seien, nur bestimmte Messwerte gespeichert würden und bei der ein Plausibilitätsprüfung der angezeigten Geschwindigkeit daher nicht mehr möglich sei, handelt es sich nicht um eine allgemeinkundige Tatsache, sondern um eine im konkreten Einzelfall getroffene Feststellung, die auf den Angaben eines vom Amtsgericht angehörten Sachverständigen beruht, denen sich das Amtsgericht angeschlossen hat.

  • LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des

    Das Amtsgericht St. Ingbert, welches in dem damaligen Verfahren noch als Gericht des Begehungsortes nach den Vorschriften einer im Saarland aufgrund von § 68 Abs. 3 OWiG erlassenen "Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz" vom 27. November 2007 zuständig war und erst seit 01.01.2018 gemäß § 68 Abs. 1 OWiG für Entscheidungen über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldbehörde mit Sitz in St. Ingbert zuständig ist, hatte mit Urteil vom 26.04.2017 - mehr als ein Jahr vor der hiesigen Tatbegehung - u.a. in dem Verfahren 2 OWi 379/16 (abrufbar u.a. bei juris) im Sinne des Wiederaufnahmebegehrens entschieden und Messungen mit dem Gerät "LEIVTEC XV 3" in der Softwareversion 2.0 für unverwertbar erklärt.
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