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   AG St. Wendel, 06.07.2016 - 15 C 749/14   

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AG St. Wendel, 06.07.2016 - 15 C 749/14 (https://dejure.org/2016,64261)
AG St. Wendel, Entscheidung vom 06.07.2016 - 15 C 749/14 (https://dejure.org/2016,64261)
AG St. Wendel, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 15 C 749/14 (https://dejure.org/2016,64261)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Saarbrücken, 24.05.2017 - 10 S 99/16

    Grundstückspachtvertrag mit einer Gemeinde: Willkürliche Kündigung durch den

    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Wendel vom 06.07.2016 (15 C 749/14 (57)) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil sowie das angefochtene Urteil des Amtsgerichts St. Wendel vom 06.07.2016 (15 C 749/14 (57)) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    unter Abänderung des am 06.07.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts St. Wendel (Az. 15 C 749/14 (57)) die Klage abzuweisen,.

  • OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 6/18

    Einsicht in die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung eines

    Dieser Klage hat das Amtsgericht St. Wendel mit Urteil im Juli 2016 entsprochen.(vgl. Amtsgericht St. Wendel, Urteil vom 6.7.2016 -15 C 749/14 -) Die Berufung der Ehefrau des Klägers blieb ohne Erfolg.(vgl. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 5.5.2017 - 10 S 99/16 -) Im Rahmen dieses Rechtsstreits hatte die Beklagte eine Kopie der Sitzungsniederschrift über den Beschluss des Ortsrats zu den Akten gereicht.

    Dem Vortrag der Beklagten im Berufungszulassungsverfahren, dass der Kläger den thematisch einschlägigen Auszug aus dem Sitzungsprotokoll bereits besitze, der mit Schriftsatz vom 4.3.2015 auch in dem amtsgerichtlichen Verfahren 15 C 749/14 von ihr vorgelegt worden sei, ist der Kläger auch nicht mehr entgegen getreten.

  • VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16

    Einsichtsbegehren in ein Protokoll des nichtöffentlichen Teils einer

    Nachdem dies erfolglos geblieben war, erhob sie am ....2014 vor dem Amtsgericht xx gegen den Kläger und dessen Ehefrau Klage auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks, der mit Urteil vom ....2016(Az.: 15 C 749/14 (57).) stattgegeben wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Amtsgerichts x bzw. des Landgerichts Saarbrücken - 15 C 749/14 bzw. 10 S 99/16 - und die vorgelegten Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des Kreisrechtsausschusses Bezug genommen.

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