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AG St. Wendel, 21.10.2014 - 4 C 535/14 (55) |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
VHV nur zum Teil zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten verurteilt
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
VHV nur zum Teil zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten verurteilt
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- LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG St. Wendel, 21.10.2014 - 4 C 535/14
Eine Überprüfung dieser Grundsätze durch Einholung mehrerer Sachverständigengutachten seitens der Berufungskammer bestätigte diese Aussage hinsichtlich des "Grundhonorars" (vgl. LG Saarbrücken Az. 13 S 37/12).Die für Porto- Versand- und Telefonkosten infolge der Berücksichtigung aktueller, dem Laien ohne weiteres zugänglicher Telefon-, Internet-und Versandkostentarife schließend die Geltendmachung höherer Kosten als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht aus (vgl. z. P. LG Saarbrücken Az. 13 S 37/12).
- LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem …
Auszug aus AG St. Wendel, 21.10.2014 - 4 C 535/14
Denn das Gericht geht insoweit in Übereinstimmung mit der Berufungskammer des LG Saarbrücken (vgl. z. B Az 13 S 109/10) unter Berücksichtigung der regionalen Kfz-Sachverständigendichte davon aus, dass der Geschädigte auf dem hiesigen regionalen Markt in der Regel innerhalb einer Entfernung von maximal 25 km einen fachkundigen Sachverständigen seines Vertrauens finden kann und eine Nachbesichtigung nicht ohne weiteres notwendig ist.Zur Bemessung der Kosten für das Drucken, Vervielfältigen und Heften des Gutachtens geht das Gericht in Anlehnung an die Berufungskammer des LG Saarbrücken (vgl. z. B. Az. 13 S 109/10; 13 S 26/11) unter Berücksichtigung eines dem Sachverständigen zuzugestehenden Ermessens bei der Ausgestaltung seines Gutachtens für die fachgerechte Schadensbegutachtung und -dokumentation in Routinefällen sowie der Ausübung des Schätzungsermessens gemäß § 287 ZPO davon aus, dass für eine Farbseite je 1, 00 EURO und für eine Schwarzweißseite je 0, 25 EURO angemessen sind.
- OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur …
Auszug aus AG St. Wendel, 21.10.2014 - 4 C 535/14
Eine Begrenzung der Nebenkosten auf 100, 00 EURO sei nach der Rspr. des OLG Saarbrücken (Az. 4 U 61/13) auch nicht zulässig. - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG St. Wendel, 21.10.2014 - 4 C 535/14
Dabei sei am Rande erwähnt, dass auch der BGH die teilweise geltend gemachten Kosten in Form von Kilometergeld von 1, 05 EURO /km oder von 2, 45 EURO für ein Foto als überteuert angesehen hat (vgl. Az. VI ZR 357/13).